Wie lange müssen digitale Belege aufbewahrt werden?
Buchungsbelege müssen seit 2025 acht Jahre aufbewahrt werden, Bücher und Organisationsunterlagen zehn, Geschäftsbriefe sechs Jahre.
Buchungsbelege müssen seit 2025 acht Jahre aufbewahrt werden, Bücher und Organisationsunterlagen zehn, Geschäftsbriefe sechs Jahre.
Eine Verfahrensdokumentation besteht aus vier Teilen: allgemeine Beschreibung, Anwenderdokumentation, technische Systemdokumentation und Betriebsdokumentation.
Wie die digitale Belegstrecke in der Steuerkanzlei funktioniert: fünf Stufen von der Erfassung bis zur Archivierung, mit Fristen, Grenzen und Zeitgewinn.
Nachvollziehbarkeit, Unveränderbarkeit, Datenzugriff: Was die GoBD von digitaler Buchführung und Software verlangen — mit Fristen und Verfahrensdokumentation.