Worauf ist bei der Softwareauswahl datenschutzrechtlich zu achten?
Sechs Prüfpunkte entscheiden datenschutzrechtlich über die Anbieterwahl: Hosting-Standort, AVV, technische Maßnahmen, Löschkonzept, Betroffenenrechte, Drittland.
Sechs Prüfpunkte entscheiden datenschutzrechtlich über die Anbieterwahl: Hosting-Standort, AVV, technische Maßnahmen, Löschkonzept, Betroffenenrechte, Drittland.
Ein Mandantenportal ersetzt den E-Mail-Anhang durch eine verschlüsselte Ablage mit Rechteverwaltung. Wann sich die Einführung für die Kanzlei trägt.
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist nach Artikel 28 DSGVO Pflicht, sobald ein Softwareanbieter personenbezogene Daten im Auftrag eines Betriebs verarbeitet.