Auftragsverarbeitungsvertrag: was beim Softwareeinsatz zu regeln ist
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist nach Artikel 28 DSGVO Pflicht, sobald ein Softwareanbieter personenbezogene Daten im Auftrag eines Betriebs verarbeitet.
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist nach Artikel 28 DSGVO Pflicht, sobald ein Softwareanbieter personenbezogene Daten im Auftrag eines Betriebs verarbeitet.