Worauf ist bei der Softwareauswahl datenschutzrechtlich zu achten?
Sechs Prüfpunkte entscheiden datenschutzrechtlich über die Anbieterwahl: Hosting-Standort, AVV, technische Maßnahmen, Löschkonzept, Betroffenenrechte, Drittland.
Sechs Prüfpunkte entscheiden datenschutzrechtlich über die Anbieterwahl: Hosting-Standort, AVV, technische Maßnahmen, Löschkonzept, Betroffenenrechte, Drittland.