Kurze Antwort
Beide Wege sind in Kanzleien verbreitet und beide tragen. Für die Cloud sprechen laufende Aktualisierung und der Zugriff von mehreren Orten, dagegen die Abhängigkeit von Anbieter und Verbindung. Bei Berufsgeheimnisträgern kommen berufsrechtliche Anforderungen an die Verschwiegenheit hinzu, die vertraglich abzusichern sind.
Was die Entscheidung tatsächlich bestimmt
Die Frage wird oft als Grundsatzfrage geführt und ist praktisch eine Frage der Rahmenbedingungen: Wie viele Standorte gibt es, wie gut ist die Anbindung, wer betreut heute die IT, und wie stark schwankt die Zahl der Arbeitsplätze.
Kanzleien mit einem Standort, stabiler Betreuung und wenig Fluktuation fahren mit einer lokalen Installation gut. Kanzleien mit mehreren Standorten, Arbeit von unterwegs oder ohne eigene IT-Betreuung profitieren von der Cloud deutlich stärker.
Berufsrecht und Auftragsverarbeitung
Wo Mandantendaten beim Anbieter verarbeitet werden, ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung erforderlich. Für Berufsgeheimnisträger kommen die berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten hinzu, die eine Einbindung von Dienstleistern an Bedingungen knüpfen.
Praktisch heißt das: Der Hosting-Standort, die Zugriffsmöglichkeiten des Anbieters und die vertragliche Absicherung gehören auf die Prüfliste, nicht in eine Fußnote. Seriöse Anbieter sind darauf eingestellt und liefern die Unterlagen ohne Nachfrage.
Was der Markt anbietet
Unter den in diesem Verzeichnis erfassten Kanzleisystemen gibt es beide Ausprägungen nebeneinander. Mehrere Anbieter stellen Cloud und lokale Installation gleichberechtigt zur Wahl, andere sind konsequent cloudbasiert und bieten keine Installation im eigenen Haus an.
Auffällig ist, dass die rein cloudbasierten Anbieter ihre Preise häufiger öffentlich ausweisen als die etablierten Systeme mit langer Historie. Für eine erste Kalkulation ist das ein praktischer Unterschied.
Die Wahlfreiheit hat einen Nebeneffekt, der selten erwähnt wird: Sie erlaubt einen späteren Wechsel der Betriebsart ohne Systemwechsel. Wer sich das offenhalten will, sollte danach ausdrücklich fragen.
Ausfall und Ersatzweg
Bei cloudbasierten Systemen ist der dokumentierte Ersatzweg wichtiger als bei lokalen Installationen. Zu klären ist, welche Verfügbarkeit zugesagt wird, wie der Support im Störungsfall erreichbar ist und was im Kanzleialltag passiert, wenn die Verbindung ausfällt.
Bei lokaler Installation verschiebt sich die Frage auf Sicherung und Wiederherstellung. Ein Sicherungskonzept, das nie zurückgespielt wurde, ist kein Sicherungskonzept.
Unterm Strich ist die Betriebsart keine Weltanschauung, sondern eine Abwägung zwischen Aufwand und Kontrolle. Kanzleien mit einem Standort und stabiler IT-Betreuung haben mit einer lokalen Installation gute Gründe; verteilte oder wachsende Kanzleien ohne eigene Betreuung profitieren von der Cloud deutlich stärker.
Wichtiger als die Grundsatzfrage ist, die berufsrechtliche Seite sauber zu regeln und sich den Ausstieg offenzuhalten. Ein Anbieter, der Export und Datenrückgabe schriftlich zusagt, macht die Entscheidung reversibel, und das senkt das Risiko jeder Wahl.
Wer sich die Option auf einen späteren Wechsel der Betriebsart erhalten will, sollte ausdrücklich danach fragen. Nicht jeder Anbieter unterstützt beide Wege, und nachträglich lässt sich das nicht herstellen.
Häufige Fragen
Ist Cloud für Kanzleien berufsrechtlich zulässig?
Der Einsatz externer Dienstleister ist möglich, wenn die berufsrechtlichen Anforderungen an die Verschwiegenheit vertraglich und technisch abgesichert sind. Die Ausgestaltung im Einzelfall gehört mit der zuständigen Kammer geklärt.
Was kostet Kanzleisoftware?
Mehrere Anbieter veröffentlichen Preise je Lizenz oder Nutzer und Monat, andere nennen keinen Listenpreis. Die Spanne ist erheblich, weshalb der Vergleich über eine mehrjährige Laufzeit sinnvoller ist als über den Monatspreis.
Lässt sich später von lokal auf Cloud wechseln?
Bei Anbietern, die beide Betriebsarten führen, ist das grundsätzlich vorgesehen. Bei rein cloudbasierten Anbietern ist der umgekehrte Weg meist nicht möglich.
Wer sichert die Daten in der Cloud?
Das übernimmt in der Regel der Anbieter. Wichtig ist, sich schriftlich geben zu lassen, in welchem Umfang gesichert wird und wie eine Wiederherstellung im Einzelfall abläuft.
Weiterlesen
Redaktionelle Einordnung, kein Test unter Laborbedingungen. Stand: 10. September 2026. Angaben zu Produkten stammen von den öffentlichen Herstellerseiten; verbindlich ist die Auskunft des jeweiligen Anbieters.