beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach)

Das Wichtigste zuerst

Das beA ist der gesetzlich vorgeschriebene elektronische Postfachdienst der deutschen Rechtsanwaltschaft. Über ihn läuft der Schriftverkehr mit Gerichten. Für zugelassene Anwältinnen und Anwälte besteht Nutzungspflicht, aktiv wie passiv.

Das beA wird von der Bundesrechtsanwaltskammer betrieben. Jede zugelassene Anwältin und jeder zugelassene Anwalt erhält ein Postfach; die Einrichtung ist nicht optional. Gerichte stellen über diesen Weg zu, und Schriftsätze an Gerichte sind grundsätzlich elektronisch einzureichen.

Für die Praxis heißt das: Kanzleisoftware muss das Postfach nicht nur öffnen können, sondern den Eingang in die Akte überführen, Fristen daraus ableiten und den Versand samt qualifizierter elektronischer Signatur oder vertrauenswürdiger Herkunft abbilden. Systeme unterscheiden sich vor allem darin, wie tief diese Integration reicht: ob ein Eingang automatisch der richtigen Akte zugeordnet wird oder ob jemand ihn manuell zuordnen muss.

Bei der Auswahl einer Kanzleisoftware lohnt die konkrete Frage, ob die beA-Anbindung im Grundpreis enthalten ist oder als Modul berechnet wird, und wie das System mit Postfächern mehrerer Berufsträger in einer Kanzlei umgeht.

Software in diesem Bereich

Im Verzeichnis sind der Kategorie Kanzleisoftware derzeit 8 Produkte zugeordnet.

Kanzleisoftware im Überblick
ProduktHerstellerBetriebPreisGeprüft
ActaportdokSAFE GmbHCloudab 79 € / Monat10.09.2026
AdvoluxHaufe-Lexware GmbH & Co. KGCloud + lokalab 63 € / Monat10.09.2026
advowareSepteo Legal Solutions Deutschland GmbHCloud + lokalab 110 € / Monat10.09.2026
AgendaAgendaCloudauf Anfrage10.09.2026
DATEVDATEV eGCloud + lokalauf Anfrage10.09.2026
RA-MICRORA-MICRO Software AGCloud + lokalauf Anfrage10.09.2026
RenostarRenostar GmbH & Co. KGCloud + lokalab 99 € / Monat10.09.2026
SimbaSimba Computer Systeme GmbHkeine Angabeauf Anfrage10.09.2026

Alle Produkte der Kategorie Kanzleisoftware

Warum der Begriff für die Softwareauswahl zählt

beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) ist einer der Punkte, an denen sich Angebote scheinbar gleichen und praktisch stark unterscheiden. Wer hier nur die Funktionsliste vergleicht, übersieht die Unterschiede im täglichen Ablauf.

beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) überschneidet sich funktional mit angrenzenden Bereichen. Wer beides getrennt beschafft, muss die Übergabe zwischen den Systemen definieren, sonst entstehen zwei Datenbestände, die auseinanderlaufen.

Wie es im Alltag aussieht

Für Betriebe im deutschsprachigen Raum hängt die Auswahl im Bereich beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) weniger am Funktionsumfang als an den Anschlüssen: an bestehende Systeme, an gesetzliche Vorgaben, an die Art, wie im Betrieb tatsächlich gearbeitet wird.

Rund um beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) entstehen die meisten Missverständnisse zwischen Betrieb und Anbieter dort, wo Zuständigkeiten unklar sind. Software kann einen Ablauf abbilden, aber nicht entscheiden, wer ihn verantwortet. Diese Frage sollte vor der Einführung geklärt sein.

Jede Angabe hier hat eine Adresse, an der sie sich nachlesen lässt. Das ist der eigentliche Zweck dieser Seiten: nicht zu behaupten, was gut ist, sondern nachvollziehbar zu machen, was belegt ist und was nicht.

Kein Anbieter kann sich in dieses Verzeichnis einkaufen und keiner sich herauskaufen. Wo Provisionen möglich sind, steht das an der jeweiligen Seite, ohne Einfluss auf Aufnahme oder Reihenfolge.

Was bei der Auswahl daran hängt

  • Datenexport: Die Frage nach dem Export der eigenen Daten gehört vor den Einstieg, nicht an das Ende der Vertragslaufzeit.
  • Auftragsverarbeitung: Wo personenbezogene Daten beim Anbieter liegen, ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung Pflicht, nicht Verhandlungssache.
  • Support: Erreichbarkeit und Reaktionszeit entscheiden im Störungsfall mehr als jede Funktionsliste.
  • Schnittstellen: Ein System ohne Anbindung an die vorhandene Landschaft erzeugt Doppelerfassung, statt sie abzubauen.

Bevor Sie Angebote einholen

Klären Sie vor der Auswahl, welche Altdaten wirklich übernommen werden müssen. Häufig genügt ein lesender Zugriff auf das Altsystem und spart erheblichen Migrationsaufwand.

Was oft gefragt wird

Brauche ich eine Branchenlösung oder reicht ein allgemeines System?

Wo gesetzliche Vorgaben oder Abrechnungsregeln im Spiel sind, ist eine Branchenlösung meist der kürzere Weg. Bei rein kaufmännischen Aufgaben kann ein allgemeines System genügen und ist oft günstiger.

Gibt es kostenlose Lösungen?

Vereinzelt gibt es kostenfreie Einstiegsvarianten, meist mit Begrenzung auf einen Arbeitsplatz oder einen Funktionsumfang. Für den produktiven Betrieb in mehreren Händen sind sie selten ausreichend.

Was passiert bei einem Ausfall?

Zu klären ist, welche Verfügbarkeit zugesagt wird, wie der Support im Störungsfall erreichbar ist und ob es einen dokumentierten Ersatzweg gibt. Gerade bei cloudbasierten Systemen ist das der entscheidende Punkt.

Wie viele Arbeitsplätze rechnen sich?

Bei Mietmodellen wächst der Preis linear mit den Nutzern, bei Lizenzmodellen sinkt der Preis je Platz oft mit der Menge. Der Vergleich lohnt über eine Laufzeit von drei bis fünf Jahren, nicht über einen Monat.

Verwandte Begriffe

Die Liste oben ist ein Ausgangspunkt, kein Ergebnis. Welche Lösung für einen konkreten Betrieb trägt, entscheidet sich an den Anschlüssen und an der täglichen Bedienung.

Redaktionelle Einordnung, kein Test unter Laborbedingungen. Stand der Produktangaben: 10.09.2026. Fehler melden Sie uns gern über die Kontaktseite.