Software für Anwaltskanzlei

Die Kurzfassung

Für Anwaltskanzlei führt dieses Verzeichnis 8 Software-Kategorien und 6 geprüfte Produkte. Die Marktzahl stammt von Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Mitgliederstatistik. Alle Produktangaben sind gegen die öffentlichen Herstellerseiten abgeglichen.

167.547zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Stand 2026-01-01)
28regionale Rechtsanwaltskammern
8Software-Kategorien im Verzeichnis
6erfasste Produkte

Kanzleien arbeiten aktenzentriert und fristgetrieben. Software muss das elektronische Anwaltspostfach bedienen, Fristen zuverlässig überwachen und die Abrechnung nach RVG abbilden.

Bei Unternehmenssoftware für Anwaltskanzlei liegen die Unterschiede zwischen den Anbietern selten in der Funktionsliste. Sie zeigen sich in Betriebsart, Preismodell und in der Frage, wie gut sich das System in die vorhandene Landschaft einfügt.

Zahlen zur Branche

Nach der Statistik von Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Mitgliederstatistik zählt der Bereich 167.547 zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Stand: 2026-01-01). Ergänzend weist die Quelle 28 regionale Rechtsanwaltskammern aus. Zuständige Organisation ist Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Den rechtlichen Rahmen setzen BRAO, RVG, FAO, beA-Nutzungspflicht.

Offizielle Quelle

Die Marktzahl stammt aus der Statistik von Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Mitgliederstatistik. Nachprüfbar unter: https://www.brak.de/die-brak/die-brak-in-zahlen/

Was vorgeschrieben ist

beA

Das besondere elektronische Anwaltspostfach ist für zugelassene Anwältinnen und Anwälte passiv und aktiv nutzungspflichtig. Kanzleisoftware bindet es in der Regel direkt ein.

Fristen

Fristversäumnisse sind der häufigste Haftungsfall. Fristenkalender mit Vorfrist und Kontrollmechanismus gehören zum Kern jeder Kanzleisoftware.

RVG

Die Abrechnung folgt dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Software rechnet Gebührentatbestände regelmäßig automatisiert.

Software-Kategorien für Anwaltskanzlei

Anbieter im Überblick

Produkte mit dokumentierter Eignung für Anwaltskanzlei, sortiert nach Eignung und Name
ProduktHerstellerBetriebPreisGeprüft
ActaportdokSAFE GmbHCloudab 79 € / Monat10.09.2026
AdvoluxHaufe-Lexware GmbH & Co. KGCloud + lokalab 63 € / Monat10.09.2026
advowareSepteo Legal Solutions Deutschland GmbHCloud + lokalab 110 € / Monat10.09.2026
RA-MICRORA-MICRO Software AGCloud + lokalauf Anfrage10.09.2026
RenostarRenostar GmbH & Co. KGCloud + lokalab 99 € / Monat10.09.2026
DATEVDATEV eGCloud + lokalauf Anfrage10.09.2026

Auswahlkriterien

  • Datenexport: Die Frage nach dem Export der eigenen Daten gehört vor den Einstieg, nicht an das Ende der Vertragslaufzeit.
  • Auftragsverarbeitung: Wo personenbezogene Daten beim Anbieter liegen, ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung Pflicht, nicht Verhandlungssache.
  • Support: Erreichbarkeit und Reaktionszeit entscheiden im Störungsfall mehr als jede Funktionsliste.
  • Schnittstellen: Ein System ohne Anbindung an die vorhandene Landschaft erzeugt Doppelerfassung, statt sie abzubauen.

Woher die Angaben stammen

Jede Angabe hier hat eine Adresse, an der sie sich nachlesen lässt. Das ist der eigentliche Zweck dieser Seiten: nicht zu behaupten, was gut ist, sondern nachvollziehbar zu machen, was belegt ist und was nicht.

Ein fehlendes Produkt ist kein Urteil. Es bedeutet nur, dass es uns bisher nicht begegnet ist oder dass sich die nötigen Angaben nicht öffentlich prüfen ließen.

Was in den Spalten steht

  • Preismodell: Abo steht für laufende Miete, meist je Nutzer und Monat. Kauf steht für eine einmalige Lizenz, in der Regel zuzüglich Wartung. Auf Anfrage heißt, dass der Hersteller keinen Listenpreis veröffentlicht.
  • DATEV-Schnittstelle: Dokumentiert heißt, dass der Hersteller eine Übergabe an DATEV ausdrücklich nennt. Nicht dokumentiert heißt nicht, dass es sie nicht gibt, sondern dass wir dazu nichts Öffentliches gefunden haben.
  • Prüfdatum: Das Datum sagt, wann wir die Angaben zuletzt gegen die Herstellerseite abgeglichen haben. Es ist kein Erscheinungsdatum und kein Hinweis auf die Aktualität der Software selbst.

Wer wissen will, wie diese Seiten entstehen und wo ihre Grenzen liegen, findet das unter Quellen und Methodik. Quellen und Methodik

Gut zu wissen

Fragen Sie konkret nach der Erreichbarkeit des Supports und nach der zugesagten Reaktionszeit. Im Störungsfall zählt das mehr als der Funktionsumfang.

Was oft gefragt wird

Werden Anbieter für die Aufnahme bezahlt?

Nein. Die Aufnahme richtet sich danach, ob ein Produkt für das Gewerk eine Rolle spielt. Wo Provisionen fließen können, steht das an der jeweiligen Seite.

Wie viele Arbeitsplätze rechnen sich?

Bei Mietmodellen wächst der Preis linear mit den Nutzern, bei Lizenzmodellen sinkt der Preis je Platz oft mit der Menge. Der Vergleich lohnt über eine Laufzeit von drei bis fünf Jahren, nicht über einen Monat.

Gibt es kostenlose Lösungen?

Vereinzelt gibt es kostenfreie Einstiegsvarianten, meist mit Begrenzung auf einen Arbeitsplatz oder einen Funktionsumfang. Für den produktiven Betrieb in mehreren Händen sind sie selten ausreichend.

Was passiert bei einem Ausfall?

Zu klären ist, welche Verfügbarkeit zugesagt wird, wie der Support im Störungsfall erreichbar ist und ob es einen dokumentierten Ersatzweg gibt. Gerade bei cloudbasierten Systemen ist das der entscheidende Punkt.

Brauche ich eine Branchenlösung oder reicht ein allgemeines System?

Wo gesetzliche Vorgaben oder Abrechnungsregeln im Spiel sind, ist eine Branchenlösung meist der kürzere Weg. Bei rein kaufmännischen Aufgaben kann ein allgemeines System genügen und ist oft günstiger.

Für Anwaltskanzlei lohnt es sich, vor den Anbietergesprächen die eigenen Muss-Kriterien festzuhalten. Ohne diese Liste entscheidet am Ende die überzeugendste Präsentation.

In der Nähe dieses Themas

Die Angaben wurden am 10.09.2026 gegen die Herstellerquellen geprüft. Preise und Funktionen können sich ändern; maßgeblich ist die jeweilige Herstellerseite.