CAFM: was Software im Facility Management leistet

CAFM steht für Computer Aided Facility Management und bezeichnet Software, die Gebäudedaten, technische Anlagen, Flächen und Instandhaltungsaufträge in einem System führt. Der Kern ist nicht die Auswertung, sondern die lückenlose Terminierung und Dokumentation von Prüfpflichten.

📋 Kurz zusammengefasst

Ein CAFM-System führt Stammdaten zu Gebäuden, Anlagen und Flächen und erzeugt daraus Prüftermine, Aufträge und Nachweise. Die GEFMA-Richtlinie 444 prüft CAFM-Software über 20 Kriterienkataloge; 22 Produkte tragen laut GEFMA-Liste vom 18. Juni 2026 ein gültiges oder laufendes Zertifikat. Pflicht für eine Zertifizierung sind davon nur drei Kataloge. Der Aufwand eines Projekts liegt überwiegend in der Datenaufnahme, nicht in der Software. Unter etwa 50 prüfpflichtigen Anlagen reicht meist ein Modul im vorhandenen System.

Was ist CAFM?

CAFM ist die Abkürzung für Computer Aided Facility Management. Eine CAFM-Software verwaltet Gebäude, technische Anlagen, Flächen, Verträge und Instandhaltungsaufträge in einer gemeinsamen Datenbasis und leitet daraus Termine, Arbeitsaufträge und Prüfnachweise ab.

Der Begriff beschreibt eine Softwaregattung, keinen festen Funktionsumfang. Zwei Produkte, die beide CAFM heißen, können sehr unterschiedlich gebaut sein: eines kommt aus der Instandhaltung und rechnet in Anlagen und Aufträgen, ein anderes kommt aus der Immobilienverwaltung und rechnet in Flächen und Mietverhältnissen. Wer eine Ausschreibung schreibt, muss deshalb die eigenen Objekte benennen, nicht die Gattung.

Die gemeinsame Grundlage aller CAFM-Systeme ist das Objektmodell. Ein Objektmodell ist die Hierarchie, in der ein System Liegenschaften, Gebäude, Geschosse, Räume und Anlagen einander zuordnet. Eine Anlage hängt an einem Raum, der Raum an einem Geschoss, das Geschoss an einem Gebäude. An dieser Hierarchie hängen alle weiteren Daten: eine Prüffrist hängt an der Anlage, eine Reinigungsleistung an der Fläche, ein Vertrag am Gebäude. Ist das Objektmodell falsch angelegt, lässt sich das später nur mit Datenmigration korrigieren.

Davon zu unterscheiden sind drei Nachbargattungen. Ein IWMS (Integrated Workplace Management System) deckt zusätzlich Portfolio- und Projektsteuerung ab und richtet sich an Konzerne mit mehreren hundert Objekten. Ein CMMS (Computerized Maintenance Management System) beschränkt sich auf Instandhaltung und Ersatzteile und ignoriert Flächen und Verträge. Ein Ticketsystem nimmt Störmeldungen auf, führt aber keine Anlagenstammdaten. Wer nur Störmeldungen kanalisieren will, braucht kein CAFM.

Welche Aufgaben übernimmt eine CAFM-Software?

Eine CAFM-Software übernimmt fünf Kernaufgaben: Stammdatenverwaltung für Gebäude und Anlagen, Instandhaltungsplanung mit Fristen, Auftragssteuerung für eigene Mitarbeiter und Dienstleister, Flächen- und Belegungsverwaltung sowie die revisionssichere Dokumentation von Prüfungen und Mängeln.

Die Instandhaltung ist dabei der Teil, an dem sich der Nutzen entscheidet. DIN 31051 unterscheidet vier Grundmaßnahmen der Instandhaltung: Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung. Ein brauchbares CAFM trennt diese vier sauber, weil sie unterschiedliche Fristen, Nachweise und Kostenstellen haben. Systeme, die alles als „Auftrag“ führen, zwingen später zu Hilfskonstruktionen mit Freitextfeldern.

Dazu kommt die Flächenverwaltung. Sie liefert die Bezugsgrößen für Reinigungsleistungen, Betriebskostenumlagen und Mietflächen. Wer Betriebskosten umlegt, braucht Flächen nach einer definierten Grundlage, etwa der Nutzungsfläche nach DIN 277. Eine Flächenverwaltung ohne hinterlegte Berechnungsgrundlage ist für die Abrechnung wertlos.

Die Auftragssteuerung bindet externe Dienstleister ein. Hier scheiden sich die Produkte deutlich: manche geben Handwerkern und Prüfdiensten einen eigenen Zugang mit Rückmeldung und Foto-Upload, andere versenden nur PDF-Aufträge per Mail. Wer mit zehn oder mehr Rahmenvertragspartnern arbeitet, spürt diesen Unterschied ab dem ersten Monat.

💡 Expert Insight

Die unterschätzte Funktion ist die Mängelverfolgung. Ein Prüfbericht einer zugelassenen Überwachungsstelle endet regelmäßig mit festgestellten Mängeln und Fristen zur Behebung. Viele Betriebe dokumentieren die Prüfung, aber nicht die Mängelbehebung. Bei der Folgeprüfung stehen dann dieselben Punkte wieder im Bericht. Wer ein CAFM auswählt, sollte sich genau diesen Weg vorführen lassen: Prüfbericht einlesen, Mangel anlegen, Frist setzen, Auftrag auslösen, Behebung nachweisen. Produkte, die den Mangel nur als Notiz am Prüftermin führen, fallen an dieser Stelle durch.

Welche Prüf- und Dokumentationspflichten soll ein CAFM abbilden?

Ein CAFM-System soll die wiederkehrenden Prüfpflichten des Gebäudebetriebs terminieren und deren Nachweise aufbewahren. Dazu gehören Prüfungen überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung, Untersuchungen nach Trinkwasserverordnung sowie Prüfungen nach DGUV-Vorschrift und einschlägigen DIN-Normen.

Die Pflichten stehen in verschiedenen Regelwerken, und genau das ist der Grund, warum Tabellen daran scheitern. Wer die Fristen aus Betriebssicherheitsverordnung, Trinkwasserverordnung, DGUV-Vorschrift 3 und mehreren DIN-Normen zusammenträgt, verwaltet schnell mehrere hundert Einzeltermine mit unterschiedlichen Zyklen, unterschiedlichen Prüfberechtigten und unterschiedlichen Nachweisformen.

Anlage oder Einrichtung Rechts- oder Normquelle Takt und Prüfberechtigter
Aufzugsanlage BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 2 Prüffrist höchstens zwei Jahre, dazu eine Zwischenprüfung in der Mitte des Prüfzeitraums, beide durch eine zugelassene Überwachungsstelle
Überwachungsbedürftige Anlagen allgemein § 16 BetrSichV Prüfung durch zugelassene Überwachungsstelle, Aufzeichnung nach § 16 Abs. 2 BetrSichV
Arbeitsmittel und technische Anlagen ohne feste Frist §§ 3 und 14 BetrSichV Frist aus der Gefährdungsbeurteilung, Prüfung durch befähigte Person
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel DGUV Vorschrift 3 wiederkehrende Prüfung durch Elektrofachkraft, Fristen aus der Gefährdungsbeurteilung
Großanlage zur Trinkwassererwärmung § 31 TrinkwV systemische Untersuchung auf Legionellen, Intervall je nach Art der Tätigkeit
Tragbare Feuerlöscher DIN 14406-4 Instandhaltung spätestens alle zwei Jahre durch Sachkundige
Feststellanlagen an Brandschutztüren DIN 14677 jährliche Wartung durch eine befähigte Person
Rauchwarnmelder DIN 14676-1 Inspektion und Wartung in Abständen von höchstens zwölf Monaten
Auszug typischer Prüfpflichten im Gebäudebetrieb. Die Liste ist nicht vollständig; maßgeblich sind die Anlagen des konkreten Objekts und die Landesbauordnung.

Aus dieser Tabelle folgt die Mengenrechnung, die in Auswahlgesprächen meist fehlt. Nehmen Sie ein Schulgebäude mit drei Aufzügen, einer Trinkwasser-Großanlage, 40 tragbaren Feuerlöschern, 60 Brandschutztüren mit Feststellanlage und 120 Rauchwarnmeldern. Allein die Aufzüge erzeugen sechs datierte Prüfereignisse in zwei Jahren, also drei pro Jahr. Die Feuerlöscher erzeugen 40 Ereignisse im Zweijahrestakt, die Feststellanlagen 60 jährliche, die Rauchwarnmelder 120 jährliche Prüfungen. Zusammen sind das rund 200 terminierte Vorgänge pro Jahr für ein einziges Gebäude, jeder mit Nachweis.

Bei zehn vergleichbaren Objekten liegt die Zahl im vierstelligen Bereich. Ab dieser Größenordnung ist die Frage nicht mehr, ob Software hilft, sondern welche. Genau diese Rechnung sollten Sie vor dem ersten Anbietergespräch für Ihren eigenen Bestand aufstellen. Sie ersetzt jede Diskussion über Funktionslisten.

⚠️ Wichtiger Hinweis

Software verlagert keine Verantwortung. Die Betreiberpflichten bleiben beim Eigentümer oder bei der Person, auf die sie schriftlich und mit den nötigen Befugnissen übertragen wurden. Ein CAFM erinnert an Fristen und sammelt Nachweise, es haftet nicht. Welche Pflichten für ein konkretes Objekt gelten, klären Eigentümer mit einer Fachplanung oder einer zugelassenen Überwachungsstelle. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.

Was sagt eine GEFMA-444-Zertifizierung über eine CAFM-Software aus?

Die GEFMA-Richtlinie 444 prüft CAFM-Software anhand von Kriterienkatalogen und bescheinigt, dass bestimmte Funktionen vorhanden und vorführbar sind. Die Richtlinie umfasst 20 Kataloge, von denen für eine Zertifizierung nur drei verpflichtend sind. Das Zertifikat belegt also Teilfunktionen, nicht Gesamteignung.

Die GEFMA, der deutsche Branchenverband für Facility Management, hat die Richtlinie im Juni 2026 überarbeitet. Laut der Verbandsmitteilung vom 23. Juni 2026 kamen die Kataloge „Auditing/Checklisten“ und „Nachhaltigkeit“ hinzu; die Richtlinie ist damit von ursprünglich 9 auf 20 Kataloge gewachsen. Parallel wurde die Richtlinie GEFMA 445 für Facility-Management-Software von zwei auf vier Funktionsbereiche erweitert, neu hinzu kamen Reinigungsmanagement sowie Help- und Servicedesk.

Die Liste zertifizierter Produkte veröffentlicht die GEFMA als PDF. In der Fassung vom 18. Juni 2026 stehen dort 22 CAFM-Softwareprodukte mit gültigem oder laufendem Zertifikat. Die Zertifikate tragen jeweils einen Gültigkeitszeitraum von rund zwei Jahren, etwa 07/2026 bis 06/2028. Ein Zertifikat ohne Jahresangabe ist deshalb kein Argument – die Frage lautet immer, welche Kataloge wann geprüft wurden.

Praktisch nutzen Sie die Liste in drei Schritten. Erstens prüfen Sie, ob das angebotene Produkt überhaupt darin steht. Zweitens notieren Sie, welche Kataloge abgedeckt sind, und vergleichen sie mit Ihren eigenen Anforderungen, denn ein Betrieb mit Reinigungsdienstleistern braucht andere Kataloge als ein Industriebetrieb mit Prüfpflichten an Druckanlagen. Drittens prüfen Sie das Ablaufdatum. Ein zertifiziertes Produkt, dessen Zertifikat vor drei Jahren ausgelaufen ist, sagt über die aktuelle Version nichts.

💡 Expert Insight

In Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber taucht „GEFMA 444 zertifiziert“ häufig als Mindestanforderung auf. Das klingt streng, filtert aber weniger als gedacht: wer die drei Pflichtkataloge erfüllt, darf das Zertifikat führen. Wenn Sie ausschreiben, nennen Sie deshalb die benötigten Kataloge einzeln statt nur die Richtliniennummer. Wenn Sie als Betrieb auswählen, lassen Sie sich das Zertifikat mit Katalogübersicht und Laufzeit vorlegen, nicht nur das Logo auf der Anbieterseite.

Ab welcher Größe lohnt sich ein CAFM-System?

Ein eigenständiges CAFM-System rechnet sich ab etwa 50 prüfpflichtigen Anlagen oder mehreren Liegenschaften mit externen Dienstleistern. Darunter genügen meist ein Instandhaltungsmodul im vorhandenen System oder eine strukturierte Fristenliste mit klarer Zuständigkeit.

Für die Entscheidung hat sich eine Vier-Stufen-Weiche bewährt. Sie ordnet Betriebe nach Anlagenzahl, Objektzahl und Zahl der beteiligten Dienstleister ein.

Ausgangslage Passende Lösung Begründung
Ein Objekt, unter 20 prüfpflichtige Anlagen, Prüfungen durch einen Dienstleister Fristenliste plus Kalender, Nachweise in der Dateiablage Der Pflegeaufwand eines CAFM übersteigt den Nutzen; entscheidend ist eine benannte Zuständigkeit
Ein bis drei Objekte, 20 bis 50 Anlagen, vorhandenes ERP oder Immobiliensystem Instandhaltungs- oder Wartungsmodul im vorhandenen System Stammdaten und Rechnungen liegen schon dort, eine zweite Datenhaltung erzeugt Abgleichaufwand
Ab drei Objekten oder ab 50 Anlagen, mehrere Rahmenvertragspartner CAFM mit Instandhaltung, Auftragssteuerung und Dienstleisterzugang Terminmenge und Mängelverfolgung lassen sich manuell nicht mehr belegen
Ab etwa 50 Objekten, eigene FM-Organisation, Flächen- und Vertragssteuerung CAFM mit Flächen- und Vertragsmodul oder IWMS Portfolio-, Kosten- und Flächensteuerung werden selbst zum Planungsgegenstand
Vier-Stufen-Weiche zur Einordnung des eigenen Bedarfs. Die Grenzen sind Richtwerte und verschieben sich mit der Prüfdichte der Anlagen.

Für wen sich ein CAFM nicht lohnt, lässt sich klar benennen. Einzelne Gewerbeeinheiten, Praxen oder Kanzleien in gemieteten Räumen tragen die Betreiberpflichten für die technische Gebäudeausrüstung in der Regel nicht selbst – die liegen beim Vermieter. Wohnungseigentümergemeinschaften mit einem Haus fahren mit einer Verwaltungssoftware besser, weil dort Beschlüsse, Abrechnung und Belege zusammenlaufen; die Aufgaben beschreibt der Beitrag WEG-Verwaltung: Aufgaben und digitale Werkzeuge. Und wer nur Störmeldungen von Mitarbeitern sammeln will, löst das mit einem Ticketsystem zu einem Bruchteil des Aufwands.

Wo entsteht der Aufwand bei der Einführung?

Der Aufwand eines CAFM-Projekts entsteht überwiegend in der Datenaufnahme: Anlagen erfassen, verorten, mit Prüffristen und Dokumenten verknüpfen. Die Softwarekonfiguration selbst ist der kleinere Teil. Wer die Aufnahme nicht plant, verschiebt das Projekt um Monate.

Die Datenaufnahme läuft in vier Schritten ab, die sich nicht sinnvoll parallelisieren lassen. Zuerst legen Sie die Objekthierarchie fest, also Liegenschaft, Gebäude, Geschoss, Raum. Dann erfassen Sie die Anlagen vor Ort mit Standort, Typ, Hersteller, Baujahr und Nummer. Anschließend hängen Sie an jede Anlage die Prüfpflicht mit Rechtsgrundlage, Zyklus und letztem Prüfdatum. Zuletzt ordnen Sie die vorhandenen Prüfberichte als Dokumente zu.

Der dritte Schritt ist der, an dem Projekte liegenbleiben. Das letzte Prüfdatum steht nicht in der Software, sondern in Papierberichten, Mailanhängen und Ordnern beim Dienstleister. Ohne dieses Datum kann kein System eine Frist berechnen. Praktikabel ist, die Prüfdienstleister um eine Liste aller in den letzten 24 Monaten geprüften Anlagen zu bitten. Die Prüfdienstleister führen diese Daten in ihren eigenen Systemen und geben sie meist heraus.

Preismodelle unterscheiden sich stark und lassen sich kaum vergleichen, solange die Mengen nicht feststehen. Verbreitet sind Staffelungen nach Anzahl benannter Nutzer, nach Quadratmetern bewirtschafteter Fläche und nach Anzahl geführter Anlagen. Welches Modell günstiger ist, hängt an Ihrem Verhältnis von Anlagen zu Nutzern: eine Hausverwaltung mit wenigen Mitarbeitern und vielen Anlagen fährt mit Nutzerstaffeln besser, ein Betrieb mit vielen Gelegenheitsnutzern und wenigen Anlagen umgekehrt. Fragen Sie deshalb immer alle drei Modelle ab. Zur Systematik hinter Miet- und Kaufangeboten hilft Was kostet die Einführung eines ERP-Systems?, weil die Kostenblöcke dort identisch aufgebaut sind.

Die Betriebsart entscheidet über Aufwand im Rechenzentrum und über Zugriff von der Baustelle oder aus dem Keller. Mobile Erfassung ohne Netz ist bei Technikräumen im Untergeschoss ein echtes Kriterium. Die Abwägung zwischen Mietbetrieb und eigenem Server beschreibt Cloud oder eigener Server: was für welchen Betrieb passt; die Begriffe dazu stehen im Glossareintrag Cloud oder lokale Installation.

Woran scheitern CAFM-Einführungen?

CAFM-Einführungen scheitern an vier wiederkehrenden Fehlern: ungeklärte Objekthierarchie, fehlende letzte Prüfdaten, kein benannter Datenpfleger und parallele Weiterführung der alten Listen. Keiner dieser Fehler liegt in der Software.

Der erste Fehler ist die Hierarchie. Wer Anlagen ohne saubere Raumzuordnung erfasst, kann später nicht nach Gebäude auswerten und nicht an den richtigen Hausmeister zuweisen. Die Korrektur bedeutet, alle Anlagen erneut anzufassen.

Der zweite Fehler ist die Datenpflege ohne Zuständigkeit. Ein CAFM wird schnell wertlos, wenn neue Anlagen nach einem Umbau nicht nachgetragen werden. Die Pflege braucht eine namentlich benannte Person und einen festen Takt, etwa eine monatliche Durchsicht der Zugänge und Abgänge.

Der dritte Fehler ist der Parallelbetrieb. Solange die alte Exceltabelle weiterläuft, pflegt niemand beide vollständig, und im Zweifel gilt die Tabelle. Ein Abschalttermin für die Altlisten gehört ins Projekt, nicht in die Hoffnung. Die übrigen Muster gescheiterter Projekte beschreibt Softwareeinführung im Betrieb: warum Projekte scheitern.

Der vierte Fehler betrifft den Systemwechsel. Beim Umstieg von einem CAFM auf ein anderes gehen regelmäßig die Dokumentenverknüpfungen verloren: die Prüfberichte kommen mit, die Zuordnung zur Anlage nicht. Was bei einer Migration mitmuss, sortiert Datenübernahme beim Systemwechsel: was wirklich mitmuss.

Wie wählt man ein CAFM-System aus?

Die Auswahl eines CAFM-Systems beginnt mit der eigenen Anlagen- und Fristenliste, nicht mit Anbieterterminen. Erst wenn Objekte, Anlagenzahl, Prüfpflichten und beteiligte Dienstleister dokumentiert sind, lassen sich Angebote vergleichen und Vorführungen bewerten.

Diese Punkte sollten vor dem ersten Anbietergespräch abgehakt sein:

  • Objektliste mit Nutzungsart und Fläche je Gebäude
  • Anlagenliste mit Typ, Anzahl und vorhandener Kennzeichnung
  • Prüfpflichten je Anlagentyp mit Rechtsgrundlage und Zyklus
  • Letztes Prüfdatum je Anlage, soweit beschaffbar
  • Liste der Dienstleister mit Leistungsumfang und Rahmenvertragslaufzeit
  • Zahl der Personen, die lesen, melden oder bearbeiten sollen, getrennt gezählt
  • Benannte Person für die Datenpflege nach dem Projekt
  • Abschalttermin für die bisherigen Listen

In der Vorführung lohnt ein eigener Testfall statt der Anbieterdemo. Geben Sie dem Anbieter drei Ihrer echten Anlagen samt Prüfbericht und lassen Sie den vollen Weg zeigen: Anlage anlegen, Prüffrist setzen, Auftrag an den Dienstleister geben, Rückmeldung mit Bericht erfassen, Mangel mit Frist eröffnen, Behebung dokumentieren, Nachweis exportieren. Was dabei hakt, hakt später täglich.

Für die Form der Anforderungen hilft Wie schreibt man ein Lastenheft für die Softwareauswahl?. Das übergeordnete Vorgehen von der Bedarfsklärung bis zum Vertrag beschreibt Branchensoftware auswählen: ein Leitfaden in sieben Schritten. Welche Aufgaben im Facility Management überhaupt digital abbildbar sind und welche beim Menschen bleiben, trennt Facility Management: Aufgaben digital organisieren. Anbieter und Kategorien nach Branche finden Sie über den Software-Finder; für die Ablage der Prüfnachweise ist zusätzlich die Kategorie Dokumentenmanagement (DMS) relevant.

💬 Meine Einschätzung

Die gängige Annahme lautet, ein CAFM werde wegen der Auswertungen gekauft. In der Praxis wird es wegen eines Prüfberichts gekauft, der zu spät auffiel. Deshalb ist die Reihenfolge wichtig: Prüfpflichten und letzte Prüfdaten zuerst, Flächenmanagement und Kennzahlen später. Wer umgekehrt anfängt, hat nach einem Jahr schöne Flächenauswertungen und weiterhin keine belegbare Fristenkette. Auffällig ist auch, wie stark das GEFMA-444-Zertifikat als Qualitätsbeweis verkauft wird, obwohl nur drei der 20 Kataloge Pflicht sind. Das Zertifikat ist ein nützlicher Vorfilter, aber es ersetzt den eigenen Testfall mit drei echten Anlagen nicht.

✓ Das Wichtigste in Kürze

  • CAFM führt Gebäude, Anlagen, Flächen und Aufträge in einem Objektmodell – die Hierarchie zuerst festlegen, später ist sie nur per Migration zu korrigieren
  • GEFMA 444 umfasst 20 Kriterienkataloge, Pflicht für das Zertifikat sind nur drei; Katalogübersicht und Laufzeit abfragen
  • 22 Produkte tragen laut GEFMA-Liste vom 18.06.2026 ein gültiges oder laufendes Zertifikat, Laufzeit jeweils rund zwei Jahre
  • Ein Schulgebäude mit Aufzügen, Feuerlöschern, Feststellanlagen und Rauchwarnmeldern erzeugt rund 200 terminierte Prüfvorgänge pro Jahr
  • Unter etwa 50 prüfpflichtigen Anlagen genügt meist ein Modul im vorhandenen System; Mieter ohne Betreiberpflichten brauchen gar keines
  • Der Projektaufwand liegt in der Datenaufnahme, und dort im letzten Prüfdatum je Anlage – bei den Prüfdienstleistern anfragen

Häufige Fragen zu CAFM

Wofür steht die Abkürzung CAFM?

CAFM steht für Computer Aided Facility Management, also computerunterstütztes Gebäudemanagement. Gemeint ist Software, die Gebäudedaten, technische Anlagen, Flächen und Instandhaltungsprozesse in einer Datenbasis führt.

Was ist der Unterschied zwischen CAFM und CMMS?

Ein CMMS beschränkt sich auf Instandhaltung, Aufträge und Ersatzteile. Ein CAFM führt zusätzlich Flächen, Belegung, Verträge und Reinigungsleistungen. Betriebe ohne Flächen- und Vertragsthemen kommen mit einem CMMS aus.

Ist eine GEFMA-444-Zertifizierung Pflicht?

Nein. Die Zertifizierung nach GEFMA 444 ist freiwillig. Sie taucht häufig als Anforderung in öffentlichen Ausschreibungen auf, ersetzt aber keine eigene Prüfung des Funktionsumfangs.

Kann ein CAFM die Betreiberverantwortung übernehmen?

Nein. Die Betreiberpflichten bleiben beim Eigentümer oder bei der Person, auf die sie wirksam übertragen wurden. Ein CAFM-System unterstützt Terminierung und Nachweisführung, es ersetzt keine Pflichtenübertragung.

Wie lange dauert eine CAFM-Einführung?

Die Dauer richtet sich nach der Datenaufnahme, nicht nach der Software. Maßgeblich sind die Zahl der zu erfassenden Anlagen, die Verfügbarkeit der letzten Prüfdaten und die Zahl der Objekte, die begangen werden müssen.

Quellen und weiterführende Literatur

  • gefma.de: Liste der CAFM-Softwareprodukte mit gültigen Zertifikaten gemäß GEFMA 444, Fassung vom 18. Juni 2026
  • gefma.de: Verbandsmitteilung „Aktualisierte Richtlinien GEFMA 444 und 445 stärken Qualitätsstandards für Facility Management Software“ vom 23. Juni 2026
  • gesetze-im-internet.de: Betriebssicherheitsverordnung, Anhang 2 Abschnitt 2 zu Aufzugsanlagen sowie §§ 3, 14 und 16 BetrSichV
  • gesetze-im-internet.de: Trinkwasserverordnung 2023, § 31 zur systemischen Untersuchung auf Legionellen
  • DGUV Vorschrift 3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Regelungen zur wiederkehrenden Prüfung
  • DIN 31051:2019-06: Grundlagen der Instandhaltung mit den vier Grundmaßnahmen Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung
  • DIN 14406-4, DIN 14677 und DIN 14676-1: Instandhaltung von Feuerlöschern, Feststellanlagen und Rauchwarnmeldern
  • facility-manager.de: Übersicht der GEFMA-444-Kriterienkataloge, Beitrag vom 15. März 2024 zur Zahl der Pflichtkataloge
Redaktion Branchen-Software

Redaktion

Redaktion Branchen-Software

Die Redaktion von Branchen-Software recherchiert und ordnet Software für Kanzleien, Praxen, Betriebe und KMU ein. Grundlage jeder Einordnung sind Herstellerangaben, öffentlich einsehbare Preis- und Funktionslisten sowie Statistiken der Berufskammern und Branchenverbände — jeweils mit Quelle und Stand-Datum an der Seite. Wir führen keine Labortests durch und veröffentlichen keine Nutzerbewertungen. Was wir liefern, ist eine strukturierte Marktübersicht mit nachvollziehbarer Herkunft der Angaben.

Branchen-Software
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.