Renostar für Anwaltskanzlei

Kurze Antwort

Renostar von Renostar GmbH & Co. KG ist für Anwaltskanzlei im Verzeichnis als primäre Zielgruppe geführt. Überschneidung mit den für diese Branche relevanten Kategorien: 2.

Primäre ZielgruppeEinordnung im Verzeichnis
2passende Kategorien
167.547zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Kanzleisoftware für Anwalts- und Notarkanzleien, angeboten als browserbasierte Cloud sowie als lokale Installation. Der Hersteller nennt einen Listenpreis je Lizenz.

Renostar deckt nach Herstellerangaben Anwalts-, Notar- und Wirtschaftskanzleien ab und wird sowohl browserbasiert als auch als lokale Installation angeboten. Der genannte Listenpreis je Lizenz macht eine erste Kalkulation möglich, ohne ein Angebot einholen zu müssen. Eine DATEV-Anbindung ist auf der Herstellerseite nicht ausgewiesen, was bei ausgelagerter Buchführung nachzufragen wäre.

Was die Einordnung bedeutet

Die Stufe "primäre Zielgruppe" beschreibt, wie eng der Hersteller das Produkt auf Anwaltskanzlei zuschneidet. Primär heißt: Das Gewerk wird ausdrücklich adressiert. Sekundär heißt: Es wird mitbedient, steht aber nicht im Mittelpunkt. Möglich heißt: Funktional passt es, eine besondere Ausrichtung auf die Branche ist aber nicht dokumentiert. Diese Einordnung ist keine Bewertung der Qualität.

Passende Kategorien in dieser Branche

Erfasste Angaben

Erfasste Angaben zu Renostar, Stand 10.09.2026
HerstellerRenostar GmbH & Co. KG
Websitewww.renostar.de
BetriebsartCloud + lokal
Preismodellab 99 € / Monat
Preisangabe des Herstellers99 € zzgl. MwSt. pro Monat und Lizenz, Rabatt bei Jahreszahlung
DATEV-Schnittstellekeine Angabe
Mobile Nutzungkeine Angabe
KI-Funktionenkeine Angabe

Herkunft der Angaben

Abgeglichen gegen die Herstellerseite: https://www.renostar.de/

Worauf es bei der Auswahl ankommt

  • Datenexport: Die Frage nach dem Export der eigenen Daten gehört vor den Einstieg, nicht an das Ende der Vertragslaufzeit.
  • Auftragsverarbeitung: Wo personenbezogene Daten beim Anbieter liegen, ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung Pflicht, nicht Verhandlungssache.
  • Support: Erreichbarkeit und Reaktionszeit entscheiden im Störungsfall mehr als jede Funktionsliste.
  • Schnittstellen: Ein System ohne Anbindung an die vorhandene Landschaft erzeugt Doppelerfassung, statt sie abzubauen.

Grundlage der Einordnung

Für die Erhebung gilt eine einfache Regel: Was der Hersteller selbst veröffentlicht, wird übernommen und mit Datum versehen. Was er nicht veröffentlicht, bleibt als fehlend gekennzeichnet. Eine dritte Kategorie, etwa eine Schätzung aus Erfahrungswerten, gibt es hier nicht.

Die Liste wächst in Wellen. Ein Produkt kommt dazu, sobald Hersteller, Einsatzzweck und mindestens die Grundangaben belegt sind; vorher steht es nicht in der Tabelle.

Was in den Spalten steht

  • Preismodell: Abo steht für laufende Miete, meist je Nutzer und Monat. Kauf steht für eine einmalige Lizenz, in der Regel zuzüglich Wartung. Auf Anfrage heißt, dass der Hersteller keinen Listenpreis veröffentlicht.
  • DATEV-Schnittstelle: Dokumentiert heißt, dass der Hersteller eine Übergabe an DATEV ausdrücklich nennt. Nicht dokumentiert heißt nicht, dass es sie nicht gibt, sondern dass wir dazu nichts Öffentliches gefunden haben.
  • Prüfdatum: Das Datum sagt, wann wir die Angaben zuletzt gegen die Herstellerseite abgeglichen haben. Es ist kein Erscheinungsdatum und kein Hinweis auf die Aktualität der Software selbst.

Die Regeln, nach denen hier erfasst, geprüft und korrigiert wird, sind auf der Methodikseite offengelegt. Quellen und Methodik

Gut zu wissen

Beziehen Sie die Personen ein, die täglich damit arbeiten. Eine Entscheidung, die nur auf Leitungsebene fällt, rächt sich in der Einführung.

Was oft gefragt wird

Brauche ich eine Branchenlösung oder reicht ein allgemeines System?

Wo gesetzliche Vorgaben oder Abrechnungsregeln im Spiel sind, ist eine Branchenlösung meist der kürzere Weg. Bei rein kaufmännischen Aufgaben kann ein allgemeines System genügen und ist oft günstiger.

Gibt es kostenlose Lösungen?

Vereinzelt gibt es kostenfreie Einstiegsvarianten, meist mit Begrenzung auf einen Arbeitsplatz oder einen Funktionsumfang. Für den produktiven Betrieb in mehreren Händen sind sie selten ausreichend.

Was passiert bei einem Ausfall?

Zu klären ist, welche Verfügbarkeit zugesagt wird, wie der Support im Störungsfall erreichbar ist und ob es einen dokumentierten Ersatzweg gibt. Gerade bei cloudbasierten Systemen ist das der entscheidende Punkt.

Wie viele Arbeitsplätze rechnen sich?

Bei Mietmodellen wächst der Preis linear mit den Nutzern, bei Lizenzmodellen sinkt der Preis je Platz oft mit der Menge. Der Vergleich lohnt über eine Laufzeit von drei bis fünf Jahren, nicht über einen Monat.

Für Anwaltskanzlei lohnt es sich, vor den Anbietergesprächen die eigenen Muss-Kriterien festzuhalten. Ohne diese Liste entscheidet am Ende die überzeugendste Präsentation.

Hinweis: Diese Übersicht ist redaktionell zusammengestellt und ersetzt kein Angebot. Produktangaben mit Stand 10.09.2026, ohne Gewähr auf Vollständigkeit.

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