DATEV für Anwaltskanzlei

Kurze Antwort

DATEV von DATEV eG ist für Anwaltskanzlei im Verzeichnis als sekundäre Zielgruppe geführt. Überschneidung mit den für diese Branche relevanten Kategorien: 3.

Sekundäre ZielgruppeEinordnung im Verzeichnis
3passende Kategorien
167.547zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Genossenschaftlicher IT-Dienstleister für Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsanwaltschaft mit über 40.000 Mitgliedern. Das Produktumfeld reicht von Rechnungswesen und Lohn bis zu Kanzleiorganisation und Mandantenaustausch.

DATEV ist in der Steuerberatung weniger ein Produkt als eine Infrastruktur: Die Genossenschaft mit über 40.000 Mitgliedern deckt Rechnungswesen, Lohn, Kanzleiorganisation und den Datenaustausch mit Mandanten ab. Das prägt den gesamten Markt, weil viele Vorsysteme in Unternehmen ihre Schnittstelle an diesem Format ausrichten. Preise werden nicht öffentlich als Liste geführt.

Was die Einordnung bedeutet

Die Stufe "sekundäre Zielgruppe" beschreibt, wie eng der Hersteller das Produkt auf Anwaltskanzlei zuschneidet. Primär heißt: Das Gewerk wird ausdrücklich adressiert. Sekundär heißt: Es wird mitbedient, steht aber nicht im Mittelpunkt. Möglich heißt: Funktional passt es, eine besondere Ausrichtung auf die Branche ist aber nicht dokumentiert. Diese Einordnung ist keine Bewertung der Qualität.

Passende Kategorien in dieser Branche

Erfasste Angaben

Erfasste Angaben zu DATEV, Stand 10.09.2026
HerstellerDATEV eG
Websitewww.datev.de
BetriebsartCloud + lokal
Preismodellauf Anfrage
Preisangabe des Herstellerskein öffentlicher Preis gefunden
DATEV-Schnittstelledokumentiert
Mobile Nutzungkeine Angabe
KI-Funktionenkeine Angabe

Herkunft der Angaben

Abgeglichen gegen die Herstellerseite: https://www.datev.de/web/de/m/ueber-datev/das-unternehmen/

Woran sich Angebote unterscheiden

  • Datenexport: Die Frage nach dem Export der eigenen Daten gehört vor den Einstieg, nicht an das Ende der Vertragslaufzeit.
  • Auftragsverarbeitung: Wo personenbezogene Daten beim Anbieter liegen, ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung Pflicht, nicht Verhandlungssache.
  • Support: Erreichbarkeit und Reaktionszeit entscheiden im Störungsfall mehr als jede Funktionsliste.
  • Schnittstellen: Ein System ohne Anbindung an die vorhandene Landschaft erzeugt Doppelerfassung, statt sie abzubauen.

Grundlage der Einordnung

Die Angaben auf dieser Seite stammen aus den öffentlich zugänglichen Unterlagen der Hersteller: Funktionsübersichten, Preisseiten, Systemvoraussetzungen und Schnittstellenverzeichnisse. Wir übernehmen keine Angaben aus Wettbewerbsportalen, weil sich deren Herkunft im Einzelfall nicht prüfen lässt.

Ein fehlendes Produkt ist kein Urteil. Es bedeutet nur, dass es uns bisher nicht begegnet ist oder dass sich die nötigen Angaben nicht öffentlich prüfen ließen.

Was in den Spalten steht

  • Preismodell: Abo steht für laufende Miete, meist je Nutzer und Monat. Kauf steht für eine einmalige Lizenz, in der Regel zuzüglich Wartung. Auf Anfrage heißt, dass der Hersteller keinen Listenpreis veröffentlicht.
  • DATEV-Schnittstelle: Dokumentiert heißt, dass der Hersteller eine Übergabe an DATEV ausdrücklich nennt. Nicht dokumentiert heißt nicht, dass es sie nicht gibt, sondern dass wir dazu nichts Öffentliches gefunden haben.
  • Prüfdatum: Das Datum sagt, wann wir die Angaben zuletzt gegen die Herstellerseite abgeglichen haben. Es ist kein Erscheinungsdatum und kein Hinweis auf die Aktualität der Software selbst.

Eine ausführliche Darstellung der Datenquellen und der Prüfschritte findet sich auf der Methodikseite. Quellen und Methodik

Aus der Praxis

Klären Sie vor der Auswahl, welche Altdaten wirklich übernommen werden müssen. Häufig genügt ein lesender Zugriff auf das Altsystem und spart erheblichen Migrationsaufwand.

Was oft gefragt wird

Brauche ich eine Branchenlösung oder reicht ein allgemeines System?

Wo gesetzliche Vorgaben oder Abrechnungsregeln im Spiel sind, ist eine Branchenlösung meist der kürzere Weg. Bei rein kaufmännischen Aufgaben kann ein allgemeines System genügen und ist oft günstiger.

Gibt es kostenlose Lösungen?

Vereinzelt gibt es kostenfreie Einstiegsvarianten, meist mit Begrenzung auf einen Arbeitsplatz oder einen Funktionsumfang. Für den produktiven Betrieb in mehreren Händen sind sie selten ausreichend.

Was passiert bei einem Ausfall?

Zu klären ist, welche Verfügbarkeit zugesagt wird, wie der Support im Störungsfall erreichbar ist und ob es einen dokumentierten Ersatzweg gibt. Gerade bei cloudbasierten Systemen ist das der entscheidende Punkt.

Wie viele Arbeitsplätze rechnen sich?

Bei Mietmodellen wächst der Preis linear mit den Nutzern, bei Lizenzmodellen sinkt der Preis je Platz oft mit der Menge. Der Vergleich lohnt über eine Laufzeit von drei bis fünf Jahren, nicht über einen Monat.

Bevor ein Wechsel im Bereich DATEV ansteht, lohnt der Blick auf das bestehende System: Oft sind Funktionen vorhanden, aber nie eingerichtet worden.

Redaktionelle Einordnung, kein Test unter Laborbedingungen. Stand der Produktangaben: 10.09.2026. Fehler melden Sie uns gern über die Kontaktseite.

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