Advolux für Anwaltskanzlei

Die Kurzfassung

Advolux von Haufe-Lexware GmbH & Co. KG ist für Anwaltskanzlei im Verzeichnis als primäre Zielgruppe geführt. Überschneidung mit den für diese Branche relevanten Kategorien: 3.

Primäre ZielgruppeEinordnung im Verzeichnis
3passende Kategorien
167.547zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Kanzleisoftware aus dem Haufe-Lexware-Umfeld, wahlweise als Cloud- oder Serverinstallation. Der Hersteller nennt Staffelpreise nach Lizenzzahl sowie Schnittstellen zu DATEV und zur eigenen Buchhaltung.

Advolux ist eines der wenigen Systeme dieser Kategorie mit offen ausgewiesener Preisstaffel nach Lizenzzahl, was den Vergleich erleichtert. Der Hersteller nennt ausdrücklich Schnittstellen zu DATEV und zur eigenen Buchhaltungslinie, was für Kanzleien mit ausgelagerter Buchführung relevant ist. Betrieben werden kann es wahlweise in der Cloud oder auf einem Server in der Kanzlei.

Was die Einordnung bedeutet

Die Stufe "primäre Zielgruppe" beschreibt, wie eng der Hersteller das Produkt auf Anwaltskanzlei zuschneidet. Primär heißt: Das Gewerk wird ausdrücklich adressiert. Sekundär heißt: Es wird mitbedient, steht aber nicht im Mittelpunkt. Möglich heißt: Funktional passt es, eine besondere Ausrichtung auf die Branche ist aber nicht dokumentiert. Diese Einordnung ist keine Bewertung der Qualität.

Passende Kategorien in dieser Branche

Erfasste Angaben

Erfasste Angaben zu Advolux, Stand 10.09.2026
HerstellerHaufe-Lexware GmbH & Co. KG
Websitewww.advolux.de
BetriebsartCloud + lokal
Preismodellab 63 € / Monat
Preisangabe des Herstellersab 62,93 € pro Monat und Lizenz zzgl. MwSt.
DATEV-Schnittstelledokumentiert
Mobile Nutzungdokumentiert
KI-Funktionenkeine Angabe

Herkunft der Angaben

Abgeglichen gegen die Herstellerseite: https://www.advolux.de/

Woran sich Angebote unterscheiden

  • Datenexport: Die Frage nach dem Export der eigenen Daten gehört vor den Einstieg, nicht an das Ende der Vertragslaufzeit.
  • Auftragsverarbeitung: Wo personenbezogene Daten beim Anbieter liegen, ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung Pflicht, nicht Verhandlungssache.
  • Support: Erreichbarkeit und Reaktionszeit entscheiden im Störungsfall mehr als jede Funktionsliste.
  • Schnittstellen: Ein System ohne Anbindung an die vorhandene Landschaft erzeugt Doppelerfassung, statt sie abzubauen.

Grundlage der Einordnung

Bei Übernahmen und Umfirmierungen führen wir den Anbieter, der ein Produkt heute vertreibt, auch wenn es unter einem älteren Namen bekannter ist. Das führt gelegentlich zu Abweichungen gegenüber älteren Marktübersichten und ist beabsichtigt.

Kein Anbieter kann sich in dieses Verzeichnis einkaufen und keiner sich herauskaufen. Wo Provisionen möglich sind, steht das an der jeweiligen Seite, ohne Einfluss auf Aufnahme oder Reihenfolge.

Was in den Spalten steht

  • Preismodell: Abo steht für laufende Miete, meist je Nutzer und Monat. Kauf steht für eine einmalige Lizenz, in der Regel zuzüglich Wartung. Auf Anfrage heißt, dass der Hersteller keinen Listenpreis veröffentlicht.
  • DATEV-Schnittstelle: Dokumentiert heißt, dass der Hersteller eine Übergabe an DATEV ausdrücklich nennt. Nicht dokumentiert heißt nicht, dass es sie nicht gibt, sondern dass wir dazu nichts Öffentliches gefunden haben.
  • Prüfdatum: Das Datum sagt, wann wir die Angaben zuletzt gegen die Herstellerseite abgeglichen haben. Es ist kein Erscheinungsdatum und kein Hinweis auf die Aktualität der Software selbst.

Das vollständige Vorgehen samt Testfall für den Software-Finder steht auf der Seite Quellen und Methodik. Quellen und Methodik

Worauf zu achten ist

Klären Sie vor der Auswahl, welche Altdaten wirklich übernommen werden müssen. Häufig genügt ein lesender Zugriff auf das Altsystem und spart erheblichen Migrationsaufwand.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Branchenlösung oder reicht ein allgemeines System?

Wo gesetzliche Vorgaben oder Abrechnungsregeln im Spiel sind, ist eine Branchenlösung meist der kürzere Weg. Bei rein kaufmännischen Aufgaben kann ein allgemeines System genügen und ist oft günstiger.

Gibt es kostenlose Lösungen?

Vereinzelt gibt es kostenfreie Einstiegsvarianten, meist mit Begrenzung auf einen Arbeitsplatz oder einen Funktionsumfang. Für den produktiven Betrieb in mehreren Händen sind sie selten ausreichend.

Was passiert bei einem Ausfall?

Zu klären ist, welche Verfügbarkeit zugesagt wird, wie der Support im Störungsfall erreichbar ist und ob es einen dokumentierten Ersatzweg gibt. Gerade bei cloudbasierten Systemen ist das der entscheidende Punkt.

Wie viele Arbeitsplätze rechnen sich?

Bei Mietmodellen wächst der Preis linear mit den Nutzern, bei Lizenzmodellen sinkt der Preis je Platz oft mit der Menge. Der Vergleich lohnt über eine Laufzeit von drei bis fünf Jahren, nicht über einen Monat.

Für Anwaltskanzlei lohnt es sich, vor den Anbietergesprächen die eigenen Muss-Kriterien festzuhalten. Ohne diese Liste entscheidet am Ende die überzeugendste Präsentation.

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 10.09.2026. Wir sind mit keinem der genannten Anbieter verbunden und veröffentlichen keine Nutzerbewertungen.