Eine Frachtenbörse vermittelt zwischen Verladern mit Ladung und Transportunternehmen mit freiem Laderaum. Anbieter stellen Angebote mit Strecke, Termin, Ladungsart und Fahrzeugtyp ein, Interessenten reagieren direkt. Den Frachtvertrag schließen beide Seiten selbst — die Börse ist Marktplatz, nicht Vertragspartner.
Frachtenbörsen sind geschlossene Marktplätze mit Zugangsprüfung. TIMOCOM nennt für seine Plattform bis zu 1 Million Laderaum- und Frachtangebote täglich und über 58.000 geprüfte Unternehmen aus 46 europäischen Ländern. Der Vertrag entsteht zwischen Verlader und Frachtführer, nicht mit der Börse. Vor jeder Vergabe stehen drei Prüfungen: Lizenz, Versicherung und Zahlungsverhalten. Die Anbindung an ein Transportmanagementsystem läuft über Schnittstellen und spart doppelte Erfassung.
Wie läuft ein Geschäft über eine Frachtenbörse ab?
Ein Geschäft über eine Frachtenbörse läuft in fünf Stufen ab: Angebot einstellen, Treffer filtern, Kontakt aufnehmen, Preis und Konditionen verhandeln, Transportauftrag außerhalb der Börse schriftlich schließen. Die Plattform dokumentiert Kontaktdaten und Angebotsverlauf, sie wird aber nicht Vertragspartei.
Die Frachtenbörse-Route in fünf Stufen:
- Einstellen — Verlader oder Spediteur veröffentlicht ein Frachtangebot, Frachtführer veröffentlicht freien Laderaum.
- Filtern — Suchprofile grenzen nach Be- und Entladeort, Radius, Datum, Fahrzeugtyp und Ladungsart ein.
- Kontaktieren — der Treffer führt zu Firmenprofil und Ansprechpartner, der Erstkontakt erfolgt per Telefon, Nachricht oder Plattform-Chat.
- Verhandeln — Preis, Ladetermin, Zahlungsziel und Sonderanforderungen wie Hebebühne oder Temperaturführung werden festgelegt.
- Beauftragen — der Transportauftrag wird schriftlich erteilt, üblicherweise als Auftragsbestätigung mit Bezug auf ADSp oder eigene Bedingungen.
Der Marktmechanismus ist dabei ein Spotmarkt: Angebote laufen kurzfristig, oft für Ladungen innerhalb der nächsten 24 bis 72 Stunden. Rahmenverträge und feste Touren laufen dagegen nicht über die Börse, sondern über Ausschreibungen. Die Begriffsabgrenzung erklärt der Glossareintrag Frachtenbörse.
Welche Angaben gehören in ein Fracht- oder Laderaumangebot?
Ein vollständiges Frachtangebot nennt Beladeort, Entladeort, Zeitfenster, Ladungsart, Gewicht, Lademeter oder Palettenzahl, benötigten Fahrzeugtyp und den Preis oder die Preisvorstellung. Fehlen Gewicht oder Lademeter, entstehen Rückfragen und das Angebot verliert Reichweite im Suchergebnis.
Bei Laderaumangeboten dreht sich die Logik um: Der Frachtführer nennt Standort, Verfügbarkeitszeitraum, Fahrzeugtyp, freie Lademeter, zulässige Zuladung und Zielrichtung. Fahrzeugtypen sind in der Börse standardisiert — etwa Planensattel, Kofferaufbau, Kühlfahrzeug, Kipper, Tank oder Megatrailer.
Zusatzmerkmale entscheiden über die Passgenauigkeit der Treffer. Dazu zählen ADR-Zulassung für Gefahrgut, Temperaturbereich bei Kühltransporten, Hebebühne, Mitnahmestapler, Zollverschluss und Anforderungen an die Ladungssicherung. Wer diese Felder pflegt, reduziert Fehlkontakte deutlich.
Der Preis im Angebot ist nicht der eigentliche Hebel — das Zahlungsziel ist es. Frachtführer vergleichen bei ähnlichen Sätzen zuerst, ob 30, 45 oder 60 Tage vereinbart sind, weil die Vorfinanzierung von Maut, Diesel und Lohn dazwischen liegt. Wer als Verlader ein kürzeres Zahlungsziel anbietet, bekommt bei gleichem Frachtsatz messbar mehr Rückläufe. Dasselbe gilt für klar benannte Standzeiten-Regelungen: Ein Angebot ohne Aussage zu Wartezeit-Vergütung wird von erfahrenen Disponenten übersprungen.
Wie prüft man einen Partner vor der Vergabe?
Vor der Vergabe prüft der Auftraggeber drei Punkte: die Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz für den Güterkraftverkehr, den Versicherungsnachweis für Verkehrshaftung, und das Zahlungs- beziehungsweise Referenzverhalten. Frachtenbörsen prüfen bei der Aufnahme, ersetzen die Einzelfallprüfung vor dem Auftrag aber nicht.
Die Lizenzpflicht ergibt sich aus dem Güterkraftverkehrsgesetz und der EU-Verordnung 1072/2009. Seit dem 21. Mai 2022 gilt im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr die Pflicht zur Gemeinschaftslizenz bereits für Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse — eine Neuerung aus dem EU-Mobilitätspaket I, die zuvor erst ab 3,5 Tonnen griff.
Bei der Haftung ist der Höchstbetrag entscheidend. Nach § 431 HGB und Artikel 23 CMR ist die Haftung des Frachtführers auf 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm Rohgewicht der Sendung begrenzt. Bei hochwertiger Ladung deckt dieser Betrag den Warenwert nicht ab; dann sind Wertdeklaration oder eine Warentransportversicherung zu klären.
Frachtenbörsen setzen dafür eigene Mechanismen ein: Aufnahmeprüfung mit Handelsregisterauszug und Lizenz, Bewertungs- und Meldesysteme, teils Inkasso- oder Mahndienste. TIMOCOM gibt für die eigene Plattform über 58.000 geprüfte Unternehmen aus 46 europäischen Ländern an (Stand 15.09.2026).
Frachtenbörsen sind ein bekanntes Ziel für Ladungsdiebstahl mit gefälschter Identität. Auffällige Muster sind kurzfristig geänderte Kontaktdaten, abweichende Rechnungsanschrift und Druck auf sofortige Vergabe. Kontaktdaten deshalb immer gegen das Firmenprofil und ein zweites, unabhängiges Verzeichnis abgleichen — nicht gegen die Angaben aus der E-Mail.
Wie wird eine Frachtenbörse an das eigene System angebunden?
Die Anbindung erfolgt über Schnittstellen des Börsenbetreibers an das Transportmanagementsystem. Übertragen werden Angebote, Treffer, Statusmeldungen und Stammdaten. Ziel ist die einfache Erfassung: Ein Auftrag wird im TMS angelegt und erscheint ohne zweite Eingabe als Angebot in der Börse.
Drei Anbindungsarten sind üblich. Eine API-Anbindung überträgt Angebote und Treffer automatisiert. Ein Plattform-Plugin oder ein zertifizierter Konnektor des TMS-Herstellers kapselt die Schnittstelle. Der reine Browser-Zugang ohne Integration bleibt die einfachste Variante, erzeugt aber doppelte Erfassung.
Vor der Entscheidung sind vier Punkte zu klären: Welche Objekte überträgt die Schnittstelle, wer trägt die Einrichtungskosten, welche Vertragsstufe des Börsenanbieters schaltet die API frei, und wie werden Stornierungen zurückgespielt. Diese Fragen gehören in dieselbe Prüfung wie die übrigen Anbindungen — welche das sind, ordnet Transportmanagement für Speditionen: welche Anbindungen zählen ein.
Was kostet die Nutzung einer Frachtenbörse?
Frachtenbörsen arbeiten überwiegend mit Abonnements je Nutzer oder Arbeitsplatz statt mit Provision je Vermittlung. Die Anbieter veröffentlichen ihre Preise in der Regel nicht öffentlich, sondern erst nach Registrierung oder Beratungsgespräch. Belastbare Listenpreise liegen damit nicht vor: keine Angabe.
Die Kostenbestandteile sind dennoch benennbar. Dazu zählen die Grundgebühr je Nutzerlizenz, die Vertragslaufzeit mit üblicher Mindestbindung, Zusatzmodule wie Tracking, Zeitfenstermanagement oder Inkasso, die Freischaltung der API für die Systemanbindung sowie einmalige Einrichtungs- und Schulungsaufwände auf der eigenen Seite.
Der Vergleich lohnt sich entlang des eigenen Verkehrsgebiets. Eine Börse mit starker Abdeckung in Osteuropa nutzt einem Nahverkehrsbetrieb wenig. Welche Anbieter für welches Profil infrage kommen, zeigt die Übersicht Frachtenbörse für Spedition & Logistik. Die methodische Grundlage für den Auswahlprozess beschreibt Branchensoftware auswählen: ein Leitfaden in sieben Schritten.
💬 Meine Einschätzung
Die gängige Annahme lautet, eine Frachtenbörse sei vor allem ein Preisinstrument. Die Zahlen der Anbieter sprechen eher für ein Verfügbarkeitsinstrument: Bei bis zu 1 Million Angeboten täglich entscheidet nicht der Preisvergleich, sondern die Geschwindigkeit, mit der ein passender Treffer gefunden und geprüft wird. Genau deshalb ist die Systemanbindung der unterschätzte Teil. Wer Angebote manuell doppelt erfasst, verliert die Minuten, in denen die interessanten Ladungen vergeben werden. Aus redaktioneller Sicht ist die Reihenfolge deshalb umgekehrt zur üblichen Beratung: erst klären, ob das eigene TMS die Börse sauber anbindet, dann den Anbieter wählen — nicht andersherum.
- Die Börse vermittelt, der Vertrag entsteht zwischen Verlader und Frachtführer
- TIMOCOM nennt bis zu 1 Mio. Angebote täglich und 58.000+ geprüfte Unternehmen in 46 Ländern
- Gemeinschaftslizenz im grenzüberschreitenden Verkehr seit 21.05.2022 schon ab 2,5 t zGM
- Haftungshöchstbetrag 8,33 SZR je kg Rohgewicht nach § 431 HGB und Art. 23 CMR
- Preise werden meist erst nach Registrierung genannt — Abomodell je Nutzer statt Provision
- Ohne TMS-Schnittstelle entsteht doppelte Erfassung bei jedem Angebot
Häufige Fragen zur Frachtenbörse
Ist die Frachtenbörse Vertragspartner des Transports?
Nein. Die Frachtenbörse vermittelt Kontakt und Angebot. Der Frachtvertrag entsteht zwischen Auftraggeber und Frachtführer. Haftung, Zahlung und Reklamation laufen ausschließlich zwischen diesen beiden Parteien.
Wer darf sich bei einer Frachtenbörse anmelden?
Zugelassen sind gewerbliche Unternehmen der Transport- und Logistikbranche mit Nachweis über Handelsregistereintrag oder Gewerbeanmeldung und gültiger Güterkraftverkehrserlaubnis. Privatpersonen erhalten keinen Zugang.
Wie schnell werden Ladungen über eine Frachtenbörse vergeben?
Der Spotmarkt arbeitet kurzfristig: Viele Angebote betreffen Ladungen der nächsten 24 bis 72 Stunden. Belastbare Durchschnittswerte für die Vergabedauer veröffentlichen die Anbieter nicht: keine Angabe.
Braucht ein Transportunternehmen zusätzlich ein TMS?
Eine Frachtenbörse ersetzt kein Transportmanagementsystem. Die Börse deckt Vermittlung ab, das TMS deckt Disposition, Auftragsabwicklung, Abrechnung und Dokumente ab. Beide werden über Schnittstellen verbunden.
Was tun bei Ladungsdiebstahl über die Börse?
Anzeige bei der Polizei erstatten, den Börsenbetreiber unverzüglich informieren und den Vorgang im Meldesystem der Plattform hinterlegen. Die Versicherung braucht Auftragsbestätigung, Kommunikationsverlauf und Lizenznachweis des vermeintlichen Frachtführers.
Quellen und weiterführende Literatur
timocom.de — Angaben zur Plattformgröße: bis zu 1 Million internationale Laderaum- und Frachtangebote täglich, über 58.000 geprüfte Unternehmen, 46 europäische Länder. Abgerufen am 15.09.2026.
Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) — Erlaubnispflicht für den gewerblichen Güterkraftverkehr in Deutschland.
Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 in der Fassung des EU-Mobilitätspakets I — Gemeinschaftslizenz im grenzüberschreitenden Verkehr ab 2,5 t zGM seit 21. Mai 2022.
Handelsgesetzbuch, § 431 — Haftungshöchstbetrag von 8,33 Rechnungseinheiten je Kilogramm Rohgewicht.
Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR), Artikel 23 — Haftungsbegrenzung im grenzüberschreitenden Verkehr.
Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp) — verbreitete Vertragsgrundlage bei Speditionsaufträgen in Deutschland.