Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur kostet Praxen einmalig für Hardware und Installation sowie laufend für Betrieb und Wartung. Gegengerechnet wird eine monatliche TI-Pauschale der Kassenärztlichen Vereinigung, die ab dem 1. Quartal 2026 bei 263,62 Euro für Praxen mit bis zu drei Ärzten liegt.
Die Kosten der TI-Anbindung teilen sich in vier Blöcke: Zugangstechnik, Karten und Ausweise, Software-Module im Praxisverwaltungssystem und laufender Betrieb. Refinanziert werden sie über eine monatliche Pauschale statt über Einzelerstattungen. Sie beträgt ab dem 1. Quartal 2026 nach der Übersicht der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen 263,62 Euro bis drei Ärzte, 313,52 Euro bei vier bis sechs und 359,10 Euro bei sieben bis neun Ärzten. Fehlt eine vorgeschriebene Anwendung, sinkt die Pauschale um 50 Prozent; fehlen zwei, entfällt sie vollständig.
Welche Kostenblöcke entstehen bei der TI-Anbindung?
Die TI-Anbindung verursacht vier Kostenblöcke: Zugangstechnik, Karten und Ausweise, Software-Module und laufenden Betrieb. Diese vier Blöcke bilden die Rechengrundlage jedes Angebots. Einzelpreise unterscheiden sich je Anbieter und Vertragsmodell und werden deshalb hier nicht als feste Beträge genannt.
Der erste Block ist die Zugangstechnik. Dazu zählen der Konnektor als Zugangspunkt zum geschlossenen Netz, stationäre oder mobile Kartenterminals sowie die Einrichtung im Praxisnetz. Wird der Zugang über ein TI-Gateway aus dem Rechenzentrum bezogen, entfällt der Konnektor im Haus und wird durch eine laufende Gebühr ersetzt.
Der zweite Block sind Karten und Ausweise. Jede Praxis benötigt eine Praxisausweis-Karte, den SMC-B, für die Authentifizierung der Institution. Jeder Arzt benötigt zusätzlich einen elektronischen Heilberufsausweis, den eHBA, für die qualifizierte elektronische Signatur. Beide Karten haben eine begrenzte Laufzeit und werden turnusmäßig ersetzt.
Der dritte Block sind die Software-Module im Praxisverwaltungssystem. Anwendungen wie das E-Rezept, die elektronische Patientenakte oder der Kommunikationsdienst KIM werden vom Hersteller des Systems als Modul bereitgestellt und meist über die Wartungsgebühr abgerechnet. Der vierte Block ist der laufende Betrieb: Wartung, Updates, Zertifikatswechsel und Support.
Welche dieser Bausteine im konkreten Fall anfallen, hängt vom gewählten Zugangsweg ab. Die Übersicht der Anbieter und Leistungsmerkmale für diesen Bereich steht auf der Verzeichnisseite TI-Anbindung und KIM für Arztpraxis.
Wie hoch ist die TI-Pauschale 2026?
Die TI-Pauschale ist eine monatliche Zahlung der Kassenärztlichen Vereinigung, die sich nach der Zahl der Ärzte und Psychotherapeuten in der Praxis staffelt. Ab dem 1. Quartal 2026 beträgt sie 263,62 Euro bis drei Ärzte und steigt in zwei weiteren Stufen an.
Die Staffel ab dem 1. Quartal 2026 sieht nach der Übersicht der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen [Stand: 1. Quartal 2026] so aus:
- Bis 3 Ärzte oder Psychotherapeuten: 263,62 Euro monatlich
- 4 bis 6 Ärzte oder Psychotherapeuten: 313,52 Euro monatlich
- 7 bis 9 Ärzte oder Psychotherapeuten: 359,10 Euro monatlich
- Mehr als 9 Ärzte: 359,10 Euro plus 31,70 Euro je bis zu drei weitere Ärzte
Diese Pauschale ersetzt die frühere Einzelerstattung einzelner Komponenten. Die Praxis kauft oder mietet ihre Technik selbst und trägt die Differenz zwischen Marktpreis und Pauschale. Wer günstiger einkauft als die Pauschale hergibt, behält den Rest; wer teurer einkauft, zahlt drauf.
Rechtliche Grundlage der Beträge ist die TI-Festlegung des Bundesministeriums für Gesundheit, konkret deren Paragraf 10 Absatz 2. Die Beträge werden dort fortgeschrieben und ändern sich quartalsweise nicht automatisch, aber in unregelmäßigen Abständen.
Der häufigste Rechenfehler beim Angebotsvergleich: Praxen stellen die einmaligen Anschaffungskosten der monatlichen Pauschale gegenüber und kommen zu dem Schluss, die Anbindung refinanziere sich in wenigen Monaten. Die Pauschale deckt aber beides ab — Anschaffung und laufenden Betrieb über die gesamte Nutzungsdauer. Sinnvoll ist deshalb eine Betrachtung über 60 Monate: alle Einmalkosten, alle laufenden Gebühren und die absehbaren Kartenwechsel zusammengerechnet, geteilt durch 60. Erst diese Monatszahl lässt sich mit der Pauschale vergleichen. Angebote mit niedrigem Einstiegspreis und hoher Wartungsgebühr fallen in dieser Rechnung regelmäßig zurück.
Was passiert, wenn eine vorgeschriebene Anwendung fehlt?
Fehlende Anwendungen kürzen die Pauschale gestaffelt. Bei einer fehlenden Anwendung wird die TI-Pauschale um 50 Prozent reduziert, bei zwei fehlenden Anwendungen entfällt sie vollständig. Die reduzierte Stufe beträgt damit 131,81 Euro für Praxen mit bis zu drei Ärzten.
Die reduzierte Staffel spiegelt die volle Staffel: 131,81 Euro bis drei Ärzte, 156,75 Euro bei vier bis sechs, 179,55 Euro bei sieben bis neun Ärzten und darüber 179,55 Euro plus 15,85 Euro je bis zu drei weitere Ärzte.
Neben der Kürzung der Pauschale gibt es eine zweite Sanktionsebene beim Honorar. Für Praxen ohne E-Rezept-Modul gilt nach Angaben der gematik seit dem 1. Mai 2024 eine Kürzung der Vergütung um ein Prozent. Beide Mechanismen greifen unabhängig voneinander.
Für die Kostenrechnung heißt das: Der Verzicht auf ein einzelnes Modul spart selten Geld. Ein Modul, das weniger kostet als die halbe Monatspauschale, ist rechnerisch immer günstiger als die Kürzung, die sein Fehlen auslöst.
Die genannten Beträge geben den Stand für das 1. Quartal 2026 nach der Übersicht der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen wieder. Die Pauschalen und die Sanktionsregeln werden fortgeschrieben, und einzelne Kassenärztliche Vereinigungen veröffentlichen eigene Auslegungshinweise zu Auszahlung und Nachweisführung. Vor einer Investitionsentscheidung ist die aktuelle Übersicht der eigenen Kassenärztlichen Vereinigung maßgeblich, nicht eine Sekundärquelle.
Welche Zugangswege gibt es und wie wirken sie auf die Kosten?
Für den Zugang zur Telematikinfrastruktur gibt es zwei Wege: einen Konnektor in der Praxis oder ein TI-Gateway aus einem Rechenzentrum. Der erste Weg bindet Kapital in Hardware, der zweite verschiebt die Kosten in eine laufende Gebühr.
Der Konnektor vor Ort ist das ursprüngliche Modell. Die Praxis betreibt ein eigenes Gerät, das den gesicherten Zugang herstellt. Die Kosten fallen überwiegend einmalig an, dazu kommen Wartung und der Austausch, sobald Zertifikate oder Gerätegenerationen auslaufen.
Das TI-Gateway verlagert diese Funktion in ein Rechenzentrum. Die gematik führt es als Zugangsweg neben dem Konnektor vor Ort. Für die Praxis bedeutet das weniger Technik im Haus und eine planbare monatliche Gebühr, dafür eine stärkere Abhängigkeit von der Verfügbarkeit des Anbieters und der eigenen Internetverbindung.
Die Begriffe rund um Netz, Konnektor und Fachdienste sind im Glossareintrag Telematikinfrastruktur (TI) erklärt. Welche Anwendungen auf dieser Anbindung aufsetzen und welche Pflichten daraus folgen, steht im Beitrag Elektronische Patientenakte: was Praxen konkret tun müssen.
Was muss das Praxisverwaltungssystem dafür leisten?
Das Praxisverwaltungssystem entscheidet mit über die Gesamtkosten, weil es die TI-Anwendungen bereitstellt. Ohne passendes Modul im System nützt die beste Zugangstechnik nichts: Verordnung, Aktenzugriff und Nachrichtenversand laufen im Fachverfahren, nicht im Konnektor.
Drei Fragen gehören deshalb in jedes Angebot. Erstens: Sind die TI-Module in der Wartungsgebühr enthalten oder werden sie zusätzlich berechnet? Zweitens: Wird der Kartenwechsel für SMC-B und eHBA unterstützt, ohne dass ein kostenpflichtiger Servicetermin nötig wird? Drittens: Welche Leistungen sind beim Ausfall des Zugangs vertraglich zugesagt?
Steht ohnehin ein Systemwechsel an, sollte die TI-Ausstattung Teil derselben Entscheidung sein. Die Kriterien dafür stehen im Beitrag Praxissoftware wechseln: was vor der Entscheidung geklärt sein muss.
💬 Meine Einschätzung
Die Debatte über TI-Kosten dreht sich fast immer um den Anschaffungspreis der Technik. Der eigentliche Kostentreiber sitzt woanders: in der Zeit, die das Praxisteam mit Störungen verbringt. Ein Kartenterminal, das zweimal pro Woche neu angelernt werden muss, kostet über ein Jahr mehr Arbeitszeit, als die Preisdifferenz zwischen zwei Angeboten je ausmacht. Diese Kosten tauchen in keiner Rechnung auf, weil sie in der Sprechstunde anfallen und nicht im Betriebsergebnis sichtbar werden. Wer Angebote vergleicht, sollte deshalb weniger auf den Gerätepreis achten und mehr darauf, wie der Anbieter Störungen behandelt: Reaktionszeit, Fernwartung, Ersatzgerät. Die Pauschale ist ohnehin gedeckelt — sie macht den günstigsten Einkauf nicht besser, sondern den stabilsten Betrieb wertvoller.
- Vier Kostenblöcke: Zugangstechnik, Karten und Ausweise, Software-Module, laufender Betrieb
- TI-Pauschale ab 1. Quartal 2026: 263,62 Euro bis 3 Ärzte, 313,52 Euro bei 4 bis 6, 359,10 Euro bei 7 bis 9
- Über 9 Ärzte: 359,10 Euro plus 31,70 Euro je bis zu drei weitere Ärzte
- Eine fehlende Anwendung halbiert die Pauschale, zwei fehlende Anwendungen streichen sie ganz
- Ohne E-Rezept-Modul gilt laut gematik seit 1. Mai 2024 zusätzlich eine Honorarkürzung von einem Prozent
- Vergleichsmaßstab ist die Gesamtkostenrechnung über 60 Monate, nicht der Anschaffungspreis
Häufige Fragen zur TI-Anbindung
Wird die TI-Pauschale automatisch gezahlt?
Die Auszahlung erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung, setzt aber den Nachweis der installierten Anwendungen voraus. Fehlt der Nachweis für eine Anwendung, zahlt die Vereinigung nur die halbe Pauschale aus; fehlen zwei Nachweise, entfällt die Zahlung.
Deckt die Pauschale die gesamten Kosten der Anbindung?
Das hängt vom Einkauf ab. Die Pauschale ist ein fester Betrag, die Marktpreise für Technik und Wartung sind es nicht. Praxen tragen die Differenz selbst, in beide Richtungen.
Was kostet ein Konnektor konkret?
Dazu gibt es keine allgemeingültige Angabe. Preise werden zwischen Praxis und Anbieter vereinbart und hängen von Gerätegeneration, Vertragslaufzeit und Servicepaket ab. Belastbar ist nur ein Angebotsvergleich mit identischem Leistungsumfang.
Lohnt sich ein TI-Gateway gegenüber einem Konnektor in der Praxis?
Das TI-Gateway senkt den Technikaufwand im Haus und ersetzt Einmalkosten durch eine laufende Gebühr. Ob es günstiger ist, entscheidet die Laufzeit: Je länger die geplante Nutzung, desto stärker fällt die monatliche Gebühr ins Gewicht.
Wer trägt die Kosten für den elektronischen Heilberufsausweis?
Der eHBA wird auf die Person ausgestellt und von ihr beantragt. Die Kosten sind Teil der Gesamtrechnung der TI-Ausstattung und werden über die TI-Pauschale mit abgegolten, nicht gesondert erstattet.
Quellen und weiterführende Literatur
- Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen, kvn.de — TI-Finanzierungspauschale ab dem 1. Quartal 2026, Staffelbeträge und Reduzierung bei fehlenden Anwendungen
- Bundesministerium für Gesundheit — TI-Festlegung, Paragraf 10 Absatz 2, Rechtsgrundlage der Pauschalen
- gematik, gematik.de — FAQ zum E-Rezept, Kürzung der Vergütung um ein Prozent seit 1. Mai 2024 bei fehlendem E-Rezept-Modul
- gematik, gematik.de — TI-Zugang und TI-Gateway als Zugangsweg neben dem Konnektor vor Ort
- Kassenärztliche Bundesvereinigung, kbv.de — Übersicht Telematikinfrastruktur für Praxen