Actaport vs. RA-MICRO
Das Wichtigste zuerst
Beide Produkte decken denselben Einsatzzweck ab. Die Tabelle stellt die dokumentierten Angaben nebeneinander. Wir küren keinen Sieger: Welche Lösung besser passt, hängt an Betriebsgröße, vorhandenen Systemen und Betriebsart.
Beide Produkte richten sich an ähnliche Aufgaben, sind aber unterschiedlich zugeschnitten. Die Tabelle macht die belegbaren Unterschiede sichtbar; alles Weitere zeigt sich erst in einer Testphase mit echten Daten.
| Merkmal | Actaport | RA-MICRO |
|---|---|---|
| Hersteller | dokSAFE GmbH | RA-MICRO Software AG |
| Betriebsart | Cloud | Cloud + lokal |
| Preismodell | ab 79 € / Monat | auf Anfrage |
| Preisangabe | Starter ab 79 € pro Nutzer und Monat, Professional 101 bis 129 € | keine Angabe |
| DATEV-Schnittstelle | keine Angabe | keine Angabe |
| Mobile Nutzung | keine Angabe | keine Angabe |
| KI-Funktionen | keine Angabe | keine Angabe |
| Geprüft am | 10.09.2026 | 10.09.2026 |
Actaport
Rein cloudbasierte Kanzleisoftware mit Hosting in Deutschland. Der Hersteller veröffentlicht Tarife je Nutzer und listet Zusatzmodule wie Mandantenportal und API separat.
Actaport ist unter den hier erfassten Kanzleisystemen das konsequenteste Cloud-Produkt: Eine lokale Installation wird nicht angeboten. Das vereinfacht den Betrieb und bindet zugleich vollständig an den Anbieter. Die Preise sind je Nutzer öffentlich ausgewiesen, allerdings sind mehrere Funktionen wie Mandantenportal und API als kostenpflichtige Zusatzmodule geführt, was in die Gesamtrechnung gehört.
RA-MICRO
Kanzleisoftware mit Akten-, Fristen- und Gebührenverwaltung. Der Hersteller stellt es Kanzleien wahlweise in der Cloud oder auf eigener Hardware bereit und nennt eine kostenfreie Einzelplatzvariante sowie eine Starterlizenz für Berufseinsteiger.
Innerhalb der Kanzleisoftware gehört RA-MICRO zu den lang etablierten Systemen mit großem Funktionsumfang und entsprechend hoher Einarbeitungsschwelle. Bemerkenswert ist die Wahlfreiheit beim Betrieb: Der Hersteller stellt Cloud und Installation im eigenen Haus gleichberechtigt nebeneinander, was in dieser Kategorie nicht selbstverständlich ist. Ein Listenpreis wird nicht veröffentlicht; Interessierte werden auf den Bestellweg verwiesen.
Woran sich die Entscheidung festmacht
- Datenexport: Die Frage nach dem Export der eigenen Daten gehört vor den Einstieg, nicht an das Ende der Vertragslaufzeit.
- Auftragsverarbeitung: Wo personenbezogene Daten beim Anbieter liegen, ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung Pflicht, nicht Verhandlungssache.
- Support: Erreichbarkeit und Reaktionszeit entscheiden im Störungsfall mehr als jede Funktionsliste.
- Schnittstellen: Ein System ohne Anbindung an die vorhandene Landschaft erzeugt Doppelerfassung, statt sie abzubauen.
Woher die Angaben stammen
Wir gleichen die Angaben in unregelmäßigen Abständen gegen die Herstellerquelle ab und schreiben das Datum dieses Abgleichs an die jeweilige Zeile. Ein älteres Datum bedeutet, dass seitdem nicht erneut geprüft wurde, nicht dass die Angabe falsch ist.
Ob ein Produkt hier steht, entscheidet die Redaktion nach Relevanz im Gewerk und nach Prüfbarkeit der Angaben. Hersteller können Korrekturen melden, aber keine Aufnahme oder Position verhandeln.
Was in den Spalten steht
- Preismodell: Abo steht für laufende Miete, meist je Nutzer und Monat. Kauf steht für eine einmalige Lizenz, in der Regel zuzüglich Wartung. Auf Anfrage heißt, dass der Hersteller keinen Listenpreis veröffentlicht.
- DATEV-Schnittstelle: Dokumentiert heißt, dass der Hersteller eine Übergabe an DATEV ausdrücklich nennt. Nicht dokumentiert heißt nicht, dass es sie nicht gibt, sondern dass wir dazu nichts Öffentliches gefunden haben.
- Prüfdatum: Das Datum sagt, wann wir die Angaben zuletzt gegen die Herstellerseite abgeglichen haben. Es ist kein Erscheinungsdatum und kein Hinweis auf die Aktualität der Software selbst.
Wer wissen will, wie diese Seiten entstehen und wo ihre Grenzen liegen, findet das unter Quellen und Methodik. Quellen und Methodik
Bevor Sie Angebote einholen
Fragen Sie konkret nach der Erreichbarkeit des Supports und nach der zugesagten Reaktionszeit. Im Störungsfall zählt das mehr als der Funktionsumfang.
Was oft gefragt wird
Werden Anbieter für die Aufnahme bezahlt?
Nein. Die Aufnahme richtet sich danach, ob ein Produkt für das Gewerk eine Rolle spielt. Wo Provisionen fließen können, steht das an der jeweiligen Seite.
Wie viele Arbeitsplätze rechnen sich?
Bei Mietmodellen wächst der Preis linear mit den Nutzern, bei Lizenzmodellen sinkt der Preis je Platz oft mit der Menge. Der Vergleich lohnt über eine Laufzeit von drei bis fünf Jahren, nicht über einen Monat.
Gibt es kostenlose Lösungen?
Vereinzelt gibt es kostenfreie Einstiegsvarianten, meist mit Begrenzung auf einen Arbeitsplatz oder einen Funktionsumfang. Für den produktiven Betrieb in mehreren Händen sind sie selten ausreichend.
Was passiert bei einem Ausfall?
Zu klären ist, welche Verfügbarkeit zugesagt wird, wie der Support im Störungsfall erreichbar ist und ob es einen dokumentierten Ersatzweg gibt. Gerade bei cloudbasierten Systemen ist das der entscheidende Punkt.
Brauche ich eine Branchenlösung oder reicht ein allgemeines System?
Wo gesetzliche Vorgaben oder Abrechnungsregeln im Spiel sind, ist eine Branchenlösung meist der kürzere Weg. Bei rein kaufmännischen Aufgaben kann ein allgemeines System genügen und ist oft günstiger.
Die Liste oben ist ein Ausgangspunkt, kein Ergebnis. Welche Lösung für einen konkreten Betrieb trägt, entscheidet sich an den Anschlüssen und an der täglichen Bedienung.
Hinweis: Diese Übersicht ist redaktionell zusammengestellt und ersetzt kein Angebot. Produktangaben mit Stand 10.09.2026, ohne Gewähr auf Vollständigkeit.