GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)

Kurz gefasst

Die GOÄ regelt die Abrechnung ärztlicher Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung, also bei Privatversicherten und Selbstzahlern. Sie arbeitet mit Gebührenziffern und Steigerungsfaktoren.

Anders als der EBM kennt die GOÄ Steigerungsfaktoren, mit denen der Schwierigkeitsgrad einer Leistung abgebildet wird. Überschreitungen des Regelsatzes müssen begründet werden, und diese Begründung gehört in die Rechnung.

Für die Software heißt das: Sie muss Faktoren, Begründungstexte und Analogbewertungen sauber führen und die Rechnung nachvollziehbar aufbauen. Viele Praxen geben die Privatabrechnung an eine privatärztliche Verrechnungsstelle ab; dann ist die Schnittstelle dorthin das entscheidende Merkmal.

Bei der Systemauswahl ist relevant, ob die GOÄ-Stammdaten gepflegt mitgeliefert werden und wie der Weg zur Verrechnungsstelle technisch aussieht.

Software in diesem Bereich

Im Verzeichnis sind der Kategorie Abrechnung EBM und GOÄ derzeit 1 Produkte zugeordnet.

Abrechnung EBM und GOÄ, sortiert nach Eignung und Name
ProduktHerstellerBetriebPreisGeprüft
medatixxmedatixx GmbH & Co. KGkeine Angabeauf Anfrage10.09.2026

Alle Produkte der Kategorie Abrechnung EBM und GOÄ

Warum der Begriff für die Softwareauswahl zählt

GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) taucht in fast jedem Anbieterprospekt auf. Nützlich wird der Begriff erst, wenn man ihn auf den eigenen Betrieb übersetzt: Wer macht das heute, wie oft, und wo geht dabei Zeit verloren?

GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) überschneidet sich funktional mit angrenzenden Bereichen. Wer beides getrennt beschafft, muss die Übergabe zwischen den Systemen definieren, sonst entstehen zwei Datenbestände, die auseinanderlaufen.

Im Betrieb

Diese Seite listet, welche Software im Bereich GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) für Betriebe im deutschsprachigen Raum infrage kommt, woher die Angaben stammen und welche Fragen vor einer Entscheidung geklärt sein sollten.

Rund um GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) entstehen die meisten Missverständnisse zwischen Betrieb und Anbieter dort, wo Zuständigkeiten unklar sind. Software kann einen Ablauf abbilden, aber nicht entscheiden, wer ihn verantwortet. Diese Frage sollte vor der Einführung geklärt sein.

Zwischen Herstellerangabe und Alltagserfahrung liegt eine Lücke, die dieses Verzeichnis nicht schließen kann. Es sortiert den Markt vor und macht Angaben nachprüfbar; die Bewertung im eigenen Betrieb bleibt Sache derer, die damit arbeiten sollen.

Die Auswahl folgt dem, was in den Betrieben tatsächlich vorkommt, nicht dem Marketingaufwand der Anbieter. Deshalb stehen kleine, spezialisierte Häuser hier neben großen Namen.

Was bei der Auswahl daran hängt

  • Datenexport: Die Frage nach dem Export der eigenen Daten gehört vor den Einstieg, nicht an das Ende der Vertragslaufzeit.
  • Auftragsverarbeitung: Wo personenbezogene Daten beim Anbieter liegen, ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung Pflicht, nicht Verhandlungssache.
  • Support: Erreichbarkeit und Reaktionszeit entscheiden im Störungsfall mehr als jede Funktionsliste.
  • Schnittstellen: Ein System ohne Anbindung an die vorhandene Landschaft erzeugt Doppelerfassung, statt sie abzubauen.

Bevor Sie Angebote einholen

Holen Sie Angebote über eine feste Laufzeit ein, üblich sind drei bis fünf Jahre. Monatspreise verdecken Einrichtungs-, Schulungs- und Wartungskosten.

Was oft gefragt wird

Brauche ich eine Branchenlösung oder reicht ein allgemeines System?

Wo gesetzliche Vorgaben oder Abrechnungsregeln im Spiel sind, ist eine Branchenlösung meist der kürzere Weg. Bei rein kaufmännischen Aufgaben kann ein allgemeines System genügen und ist oft günstiger.

Gibt es kostenlose Lösungen?

Vereinzelt gibt es kostenfreie Einstiegsvarianten, meist mit Begrenzung auf einen Arbeitsplatz oder einen Funktionsumfang. Für den produktiven Betrieb in mehreren Händen sind sie selten ausreichend.

Was passiert bei einem Ausfall?

Zu klären ist, welche Verfügbarkeit zugesagt wird, wie der Support im Störungsfall erreichbar ist und ob es einen dokumentierten Ersatzweg gibt. Gerade bei cloudbasierten Systemen ist das der entscheidende Punkt.

Wie viele Arbeitsplätze rechnen sich?

Bei Mietmodellen wächst der Preis linear mit den Nutzern, bei Lizenzmodellen sinkt der Preis je Platz oft mit der Menge. Der Vergleich lohnt über eine Laufzeit von drei bis fünf Jahren, nicht über einen Monat.

Verwandte Begriffe

Bevor ein Wechsel im Bereich GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) ansteht, lohnt der Blick auf das bestehende System: Oft sind Funktionen vorhanden, aber nie eingerichtet worden.

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 10.09.2026. Wir sind mit keinem der genannten Anbieter verbunden und veröffentlichen keine Nutzerbewertungen.